Eintritt nach §563 wird nicht akzeptiert

  • Moin,

    ich habe bereits einige Antworten über die Suche erhalten, allerdings wäre etwas mehr Input für meine Situation gut.

    Sachverhalt:

    Ich bin am 06.05.2012 in den Haushalt meiner Großmutter zugezogen. Sie lebte hier seit mein Großvater 2005 verstarb allein und beide zusammen bewohnten die Wohnung seit 1969. Mein Zuzug ist damals vom Vermieter genehmigt wurden und mein dauerhafter Erstwohnsitz ist seit diesem Tag der gemeinsame Wohnraum.

    Am 06.02.2025 verstarb meine Großmutter. Am 27.02.2025 (ich weiß, etwas spät) teilte ich dem Vermieter mit, dass ich in das bestehende Mietverhältnis meiner Großmutter gemäß §563 Abs. 2 BGB eintrete. Bereits 7 Tage später erhielt ich lediglich eine Kündigung des Mietverhältnisses zum 01.04.2025. Der Vermieter behauptete, er habe keine Kenntnis darüber, dass der Wohnraum von mehreren Personen bewohnt wurden sei. Ich ging daraufhin in Widerspruch, besorgte eine aktuelle Meldebescheinigung. Das Schreiben des Vermieters, dass er zum damaligen Zeitpunkt zugestimmt hatte lag mir leider nicht mehr vor (bewahrt jemand so etwas 10 Jahre auf?). Nachdem ich dies dem Vermieter vorgelegt hatte, erhielt ich eine weitere Kündigung zum 31.03.2026 mit dem Vermerk, dass ich als Erbe nicht für einen neuen Mietvertrag in betracht komme und man bei Nichtauszug eine Räumungsklage anstreben werde. Im Juni 2025 erhielt ich dann ein an mich gerichtetes Schreiben mit der Bitte einer Mieterhöhung zuzustimmen. Es handelte sich hierbei um die übliche Mieterhöhung, die auch alle Nachbarn erhielten. Ich schrieb daraufhin dem Vermieter, dass ich wohl kaum sein Ansprechpartner sein könne, wenn da er mich nicht als Mieter akzeptieren würde. Daraufhin rief mich eine Mitarbeiterin des Vermieters an und fragte mich schlicht, wo denn mein Problem sei, laut ihrem System sei ich als Hauptmieter hinterlegt. Ich bat die Dame mir das doch bitte schriftlich zukommen zu lassen und seit dem habe ich nichts mehr von ihr gehört. Es kamen dann noch weitere Schreiben mit der Bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung. Ich schrieb jedesmal die gleiche Email, nur erhielt ich diesmal keine Antworten mehr. Im Oktober 2025 verstarb dann meine Mutter und ich rückte in der Erbfolge vor (hier sah der Vermieter vorher lediglich meine Mutter und andere Verwandte als mögliche Nachmieter an). Dies teilte ich dem Vermieter zwar nicht mit, aber irgendwie hat er es erfahren und mir geschrieben, dass die Kündigung auch nach dem ich direkter Erbe der Mietsache sei weiterhin bestand habe. Bis Anfang letzten Monats kam dann erstmal nichts. Weder scheint Klage erhoben wurden zu sein, noch wurde wieder nach einer Zustimmung zur Mieterhöhung geschrieben. Am 02.06.2026 erhielt ich dann die letzmalige Aufforderung der Mieterhöhung zuzustimmen, sonst würde man binnen 7 Tagen ein Klageverfahren einleiten. Ich reagierte hieraufhin lediglich mit der Nachfrage, ob der Vermieter mir denn mal zeigen könnte, dass er mich plötzlich als Mietpartei akzeptiert. Es erfolgte wieder keine Reaktion. Stattdessen erhielt ich am 14.07.2026 ein Schreiben mit dem Nachtrag zum Mietvertrag und war ehrlich gesagt schon ziemlich erfreut, dass es nun endlich erledigt sei.

    Nun sehe ich hier allerdings einige formelle Dinge, die mich stutzig werden lassen. Zum einen geht aus dem Nachtrag nur hervor, dass ich aufgrund der Erbschaft in das Mietverhältnis eintreten würde. Zum anderen steht lediglich drinnen, dass ich das Mietverhältnis übernehmen würde. Ggf ist es das gleiche was ich eigentlich möchte, aber zu allem Überfluss soll das ganze erst ab dem 01.08.2026 gelten und da habe ich dann schon starke Bauchschmerzen. Obendrein fordert der Vermieter nun eine nachträgliche Kaution. Ich weiß, dies ich durchaus rechtens, aber er verlangt explizit eine Einmalzahlung.

    Nach meinem Verständnis bin ich seit dem Ableben meiner Großmutter im vergangenen Jahr in ihr bestehendes Mietverhältnis eingetreten und dies nicht als Erbe sondern als familiärer Angehöriger im selben Haushalt. Ich möchte dies schon auch so festgehalten haben. Darüberhinaus habe ich doch auch als Eintretender das Recht eine mögliche Kaution in 3 Teilen zu zahlen oder? Auf der anderen Seite sehe ich gar keine Notwendigkeit diese Kaution zu leisten, da der Vermieter dies bereits im vergangenen Jahr nach meinem Eintritt hätte anzeigen müssen und nicht 1 1/2 Jahre später.


    Mal Abseits von der Kaution, wie beurteilt ihr den Sachverhalt? Sollte ich da lieber einen Anwalt mit betrauen oder ist das tatsächlich übliche Praxis?

  • Es ist nachvollziehbar, dass Sie über die rechtlichen Hintergründe irritiert sind. Der Vermieter richtet sich nicht an die rechtlichen Vorgaben, und beim nachlesen stößt man auch schon mal auf unterschiedliche Informationen.

    Doch vorweg der Hinweis, dass Sie auf keinen Fall etwas unterschreiben sollten, bevor Sie sich über die juristischen Hintergründe zu 100% im Klaren sind. Mit einer Unterschrift könnten Sie Ihr Position verschlechtern, die Sie durch die Gesetzeslage aktuell haben.

    teilte ich dem Vermieter mit, dass ich in das bestehende Mietverhältnis meiner Großmutter gemäß §563 Abs. 2 BGB eintrete

    Das war vollkommen korrekt so. Der Eintritt in das Mietverhältnis geschieht kraft Gesetz und hängt nicht von der Zustimmung des Vermieters ab. Dieser hat zwar unter sehr engen Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht, wobei das am Eintritt in den Vertrag nichts ändert.

    er habe keine Kenntnis darüber, dass der Wohnraum von mehreren Personen bewohnt wurden sei

    Das muss er auch nicht unbedingt und tut nichts zur Sache. Denn es kommt darauf an, ob man im gemeinsamen Haushalt zusammen gewohnt hat, nicht ob der Vermieter davon weiß.

    Bereits 7 Tage später erhielt ich lediglich eine Kündigung des Mietverhältnisses zum 01.04.2025.

    Es wäre zu prüfen, was als Grund ganz genau darin steht. Der Vermieter hat bei Eintritt nach §563 BGB zwar ein Sonderkündigungsrecht, jedoch sind die Voraussetzungen dafür sehr hoch.

    ein an mich gerichtetes Schreiben mit der Bitte einer Mieterhöhung zuzustimmen

    Ihre Reaktion auf diese Mieterhöhung kann ich nicht nachvollziehen. Denn mit dem Schreiben an sich bestätigt der Vermieter doch indirekt, dass er eingesehen hat, Sie sind nun Vertragspartner. Das war insofern ein Geschenk von ihm. Ob die Mieterhöhung berechtigt ist, ist ein anderes Thema und diese müsste man sich anschauen.

    Eine Mieterhöhung nicht zu prüfen und einfach zu ignorieren ist alles andere als eine gute Idee. Denn wenn die Mieterhöhung in der Höhe berechtigt ist, dann könnte der Vermieter tatsächlich Klage einreichen und man hätte zusätzliche Kosten zu tragen.

    sonst würde man binnen 7 Tagen ein Klageverfahren einleiten

    Soll er mal. Wenn sich das auf die Mieterhöhung von 2025 bezieht und keine weitere kam, ist die Klage verfristet, da man diese in einem bestimmten Zeitraum eingereicht haben muss.

    Im Oktober 2025 verstarb dann meine Mutter und ich rückte in der Erbfolge vor

    Was dies mit der Wohnung der Großmutter zu tun hat, verstehe ich nicht. Hat die Mutter da auch gewohnt?

    ein Schreiben mit dem Nachtrag zum Mietvertrag

    Ein solcher Nachtrag sollte sehr sorgfältig angeschaut werden. Denn wegen Eintritt in das Mietverhältnis nach §563 BGB bedarf es keines Nachtrags zum Vertrag. Denn der Eintritt erfolgt Kraft Gesetz. Das bedeutet, der bestehende Mietvertrag hat weiterhin Gültigkeit, auch wenn der Name der Vertragspartei auf dem Dokument nicht mehr stimmt. In aller Regel will der Vermieter damit seine Position verbessern, indem man sich als Mieter zu zusätzlichen Dingen verpflichtet.

    Ich möchte dies schon auch so festgehalten haben.

    Nachvollziehbar, dass Sie darüber Gewissheit bekommen möchten. Allerdings erwarten Sie nicht, diese vom Vermieter zu bekommen. Indirekt haben Sie diese schon aufgrund der an Sie gerichteten Mieterhöhung, aber mehr sollte man nicht erwarten.

    Es bleiben jetzt also nur 2 Fragen.
    - Wann kam die letzte Mieterhöhung? Denn wenn die Klagefrist abgelaufen ist, müsste der Vermieter zuerst eine neue Mieterhöhung schicken, und dann laufen die Fristen neu an.
    - Um was für ein Mietverhältnis der Mutter geht es?

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Leider komme ich erst jetzt dazu darauf einzugehen. Es ist aber schon mal gut, dass mich mein Bauchgefühl in weiten Teilen nicht getäuscht hat und ich zeitnah den Gang zu einem Anwalt antreten werde.

    Was die fehlende Zustimmung zur Mieterhöhung angeht, so habe ich scheinbar fälschlicherweise angenommen, dass ich dieser zu dem Zeitpunkt gar nicht zustimmen dürfe, da ich nicht als Mieter geführt werde. Die Mieterhöhung als solche war für mich niemals strittig und wurde selbstverständlich auch seit dem gezahlt. Einzig meine schriftliche Zustimmung ist ausgeblieben. Es gab hierzu auch ein Telefonat zwischen mir und der diesbezüglichen Ansprechpartnerin, woraufhin die ausgesprochene Kündigung nochmals bestätigt wurde.

    Meine Mutter selber ist keine Mitbewohnerin oder Mieterin der Wohnung gewesen. Laut Vermieter ist allerdings die einzige Person, die Anspruch darauf gehabt hätte in das Mietverhältnis einzutreten, da sie zum Zeitpunkt des Todes direkte Erbin gewesen ist. Mein Eintrittsrecht als Familienangehöriger und quasi Mitbewohner akzeptiert der Vermieter bis heute nicht. Er sieht mich lediglich als Rechtsnachfolger meiner Mutter.

  • Danke für die weiteren Informationen. Ich freue mich, wenn meine Erklärungen schon viel Licht in den Sachverhalt bringen konnten.

    da ich nicht als Mieter geführt werde

    Nur nochmal heraus gestellt, was ich schon schrieb, dass es nicht darauf ankommt, wie der Vermieter einen Rechtsnachfolger in seinen Unterlagen führt, sondern es kommt auf das Gesetz an, wie die Rechtsstellung tatsächlich ist. Nur allein danach würde auch ein Richter im Streitfall gehen. Allerdings führt Sie den Vermieter ganz offensichtlich als Mieter, denn andernfalls hätte er Ihrer Mutter die Mieterhöhung zugeschickt und nicht Ihnen. Dieses Verhalten des Vermieters ist nicht konsistent.

    war für mich niemals strittig und wurde selbstverständlich auch seit dem gezahlt

    Nach dem Gesetz ist es zwar vollkommen richtig, dass eine Zustimmung zur Mieterhöhung vorgesehen und nötig ist und ein Vermieter Klage einreichen kann, wenn diese nicht kommt. Jedoch gilt eine Zahlung der Erhöhten Miete als konkludent erteilte Zustimmung (=durch schlüssiges Handeln). Daher kann man die Drohung einer Klage ignorieren, da der Vermieter keine Grundlage mehr dafür hat.

    in das Mietverhältnis einzutreten, da sie zum Zeitpunkt des Todes direkte Erbin gewesen ist

    Diese Aussage ist ein weiteres Beispiel, dass der Vermieter sein Handeln nicht auf die gesetzlichen Bestimmungen stützt. Denn in §564 BGB, in dem es um die Fortsetzung mit Erben geht, steht gleich zu Beginn zu lesen: "Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt..." Das bedeutet, dass der §563 Vorrang hat. Es bleibt also der Widerspruch, warum der Vermieter dann die Mieterhöhung sowie auch die Kündigung nicht an die Mutter geschickt hatte.

    und ich zeitnah den Gang zu einem Anwalt antreten werde.

    Wobei dieser nur beraten kann, da es im Moment keinen Handlungsbedarf gibt. Ein neuer Mietvertrag oder Nachtrag zum bestehenden ist nur ein Angebot, das man nicht annehmen muss und meistens die Situation verschlechtert. Eine Kaution muss nicht geleistet werden, da im Vertrag mit der Großmutter nicht vereinbart. Und schließlich, selbst wenn der Vermieter Sie nun als den Rechtsnachfolger der Mutter ansieht, ändert das nichts an der aktuellen Situation und dem Bestehen des Vertrags.

    Ist Ihre Befürchtung denn, dass der Vermieter Sie auf Räumung verklagen könnte oder etwas anderes?

  • Danke für die weitere Antwort.

    Einer Räumungsklage habe ich anfangs sehr entspannt entgegen gesehen. Hatte sogar gehofft, dass dann endlich ein Schlussstrich gezogen werden kann.

    Meine größte Sorge ist eigentlich, dass ich meinen Wohnraum nicht mehr nutzen kann. So geschehen Ende vergangenen Jahres. Da wurden die Schließzylinder im Hauseingang gewechselt und ich erhielt auch auf Nachfrage keinen Schlüssel ausgehändigt, da ich im internen System und auch auf der Plattform für Mieter nicht mit eingetragen bin. Zum Glück überließ mir eine Nachbarin ihren zweiten Schlüssel.

    Außerdem gestaltet sich die Kommunikation extrem schwierig mit den Sachbearbeitern unterschiedlicher Abteilungen. Die einen wollen mir ständig einen neuen Mietvertrag zukommen lassen (hierauf will ich rein finanziell schon nicht eingehen, da meine Miete dann um knapp 400€ steigen wurde), die anderen behaupten, dass ich als Untermieter gar keine Rechte hätte. Ich muss dazu ergänzen, dass zwar alle Schreiben an mich adressiert sind, aber gleichsam in jedem Schreiben vermerkt ist, dass es um die Mieterschaft meiner Großmutter geht.

    Und letztlich würde ich einfach gern beginnen komplett zu renovieren. Auch wenn ich mir sicher bin, hier richtig zu handeln, ist es mulmiges Gefühl, wenn ich jetzt in die Renovierung investiere, obwohl der Status nicht abschließend geklärt ist, bzw akzeptiert wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!