Doppelte Berechnung mehrerer Posten

  • Hallo zusammen,

    zur kurzen Einordnung. Wir sind eine Wohnanlage mit ca. 150 Parteien. Die Vermieter interessieren sich nicht, sind nicht erreichbar und antworten auch nicht, wird später nochmal wichtig.

    Alle Obliegenheiten sind einer Hausverwaltung übertragen. Nun haben wir für diese 150 Parteien eine jährliche Hausmeisterpauschale von ca. 100.000 Euro. Zusätzlich berechnet er die Gartenpflege, den Winterdienst und nicht definierte Dienstleistung bzgl. des Mülls. Belegausgabe erfolgt nur sporadisch und ausgewählte Mieter. Das Leistungsverzeichnis des Hausmeisters haben wir, von einem zwischenzeitlich ausgezogenen Mieter, erhalten, der gegen die Hausverwaltung mit dem Mieterschutzbund geklagt hat.

    Nun ist in diesem Leistungsverzeichnis ganz klar aufgeführt, dass die oben beschriebenen Punkte im Leistungsumfang des Hausmeisters inkludiert sind. Den bisherigen Hausmeister hat er im November entlassen und seitdem gibt es keinen neuen Hausmeister mehr.

    Die Dienstleistungsfirma, die er beschäftigt, gehört seine Frau / Lebenspartnerin.
    Alle aufgeführten Leistungen werden aktuell nicht und wenn dann nur teilweise und sehr schlampig ausgeführt.

    All das kann ich natürlich zivilrechtlich zurückfordern und die Punkte liegen auch schon beim Anwalt.
    Nun gibt es in unserer Anlagen Menschen, die sich mit dem Gesetz nicht gut auskennen, die Sprache nicht gut können oder sich einfach nicht trauen, dagegen vorzugehen.

    Für mich in meiner Definition ist das Betrug. Vor allem auch, weil weder er noch die Stadt sich dazu äußert.
    Bei der Kripo war ich letzte Woche und habe den Fall vorgestellt. Der Beamte sieht alle Punkte und bestätigt auch, dass das nicht sauber ist, aber er sieht keinen Ermittlungsansatz.

    Hat die Community noch weitere Ideen, wie man dagegen vorgehen könnte? Welche Behörde hierfür zuständig ist?

    Danke und viele Grüße
    Ben

  • Für mich in meiner Definition ist das Betrug.

    Das ist nachvollziehbar, dass man es so empfindet. Und möglicherweise ist es tatsächlich Betrug, das will ich gar nicht abstreiten. Jedoch rate ich Ihnen eindringlich, bei solchen Behauptungen mit äußerster Zurückhaltung umzugehen. Bei den Nebenkosten kann man so etwas in aller Regel nicht nachweisen. Dann bekommen Sie eventuell selber eine Anzeige wegen übler Nachrede.

    weitere Ideen, wie man dagegen vorgehen könnte?

    Jedenfalls nicht mit irgend einer Anzeige. Mal davon abgesehen von der Beweisbarkeit wird so ein Verfahren auch mal eingestellt wegen Geringfügigkeit. Die Mühe lohnt sich nicht. Man wehrt sich natürlich gegen die Abrechnung, alles andere führt in eine Sackgasse.

    All das kann ich natürlich zivilrechtlich zurückfordern

    Dazu muss man sich als Mieter aber nicht den Stress einer Klage antun. Man hat doch das Mittel der Aufrechnung mit der Miete, sofern die Einwände gegen die Abrechnung sachlich korrekt begründet wurden.

    Was ich nicht verstehe ist, warum Sie versuchen, den Vermieter zu kontaktieren, wo doch die Hausverwaltung zuständig ist?

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