Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Mietkaution und Betriebskostenabrechnung.
Wir sind aus unserer Wohnung ausgezogen und haben die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten. Die letzte Miete wird vollständig und fristgerecht (in den ersten 3 Werktagen des Monats Juli) bezahlt.
Unsere Vermieter haben eine Kaution in Höhe von 1.920 € von uns erhalten und teilen uns nun mit, dass sie die GESAMTE Kaution zurückhalten möchten, bis wir die letzte Betriebskostenabrechnung bezahlt haben.
Ist es rechtlich zulässig, die komplette Kaution einzubehalten, obwohl keine Mietrückstände bestehen? Gibt es nicht eine Pflicht des Vermieters, zumindest den unstreitigen Teil der Kaution zurückzuzahlen?
Wie lange darf ein Vermieter die Kaution nach dem Auszug überhaupt behalten?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Hinweise.