Was tun gegen Belästigungen und Nachbars Katze?

  • Nachbars Katze macht täglich auf meine Terrasse und läuft bei offener Tür in meine Wohnung. Dazu kommt regelmäßige Lärmbelästigung und Cannabisgeruch aus der Wohnung der Nachbarin. Hausverwaltung reagiert nicht. Welche rechtlichen Schritte sind möglich? Unterlassungsanspruch gegen Nachbarin? Mängelanzeige/Mietminderung gegen Vermieter? Was muss ich dokumentieren?

  • Zunächst mal ist Voraussetzung, dass der Vermieter über die Zustände informiert wird.

    Es stehen folgende Optionen zur Wahl:

    • Das Gespräch mit der Nachbarin sollte immer versucht werden. Vielleicht bringt es nichts, manchmal aber schon. Es kommt drauf an, wie man es anfängt.
    • Telefonat mit der Hausverwaltung, um eventuell den Grund zu erfahren, warum nichts unternommen wird.
    • Mietminderung erklären und durchführen. Allerdings die Höhe mit einem Anwalt oder dem Mieterverein absprechen.
    • Direkt gegen die Nachbarin zivilrechtlich vorgehen mit einer Unterlassungsklage.
    • Mit anderen Bewohnern sprechen, ob diese ähnliche Schwierigkeiten haben. Denn wenn mehrere Bewohner Beschwerden einreichen, hat das ein anderes Gewicht.

    Die Vorkommnisse genau dokumentieren mit Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms. Einfach nur sagen, die Nachbarin ist zu laut, genügt nicht. Darauf muss die Hausverwaltung tatsächlich nicht reagieren. Wenn die Vermietung gegen die Nachbarin vorgeht, dann muss sie das auch ordentlich begründen, und dafür braucht es detaillierte Informationen.

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