Mehrfach korrigierter Nebenkostenabrechnungen und Vorauszahlungserhöhungen vom Vermieter

  • Hallo zusammen, bin neu hier!

    Zum Sachverhalt:

    Für denselben Abrechnungszeitraum (01.08.2025 – 31.12.2025) habe ich mehrere aufeinanderfolgende und jeweils korrigierte Nebenkostenabrechnungen erhalten.

    Die jeweiligen Nachforderungen änderten sich dabei mehrfach erheblich:
    - zunächst ca. 400 €
    - anschließend ca. 370 €
    - zuletzt erneut ca. 350 €

    Die Änderungen erfolgten jeweils nach Rückfragen beziehungsweise Beanstandungen meinerseits gegenüber dem Vermieter.

    Parallel hierzu wurden die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen schrittweise erhöht:
    - zunächst um 50 €
    - später auf insgesamt 70 € monatlich

    Mir geht es dabei ausdrücklich nicht primär um die bereits beglichene Nachzahlung selbst, sondern insbesondere um die Frage, auf welcher rechtlichen und rechnerischen Grundlage der Vermieter aus mehrfach geänderten Nebenkostenabrechnungen eines lediglich fünfmonatigen Abrechnungszeitraums fortlaufend erhöhte monatliche Vorauszahlungen ableiten darf.

    Aus meiner Sicht sind insbesondere folgende Punkte erklärungsbedürftig:
    - mehrfach geänderte Abrechnungen mit unterschiedlichen Ergebnissen
    - teilweise widersprüchliche Kostenentwicklungen
    - fehlende beziehungsweise nicht vollständig nachvollziehbare Heizkostenunterlagen
    - steigende Vorauszahlungen trotz wechselnder Abrechnungsergebnisse

    Ich möchte prüfen lassen, ob diese Berechnung und die starke Erhöhung der Vorauszahlung überhaupt rechtlich zulässig und nachvollziehbar sind. Soll ich hier einen Anwalt einschalten, aktuell haben mir bereits drei Kanzleien abgesagt haben? Laut deren Aussage wäre der Aufwand zu groß und die ganze Abrechnung zu prüfen!

    Wäre über ein Feedback der community dankbar vielen Dank im Voraus

  • Für denselben Abrechnungszeitraum (01.08.2025 – 31.12.2025)

    Damit ist sicherlich der Nutzungszeitraum gemeint. Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate umfassen. Der Nutzungszeitraum kann davon abweichen.

    Die jeweiligen Nachforderungen änderten sich dabei mehrfach erheblich

    Innerhalb der Frist von 12 Monaten ab Ende des Abrechnungszeitraums darf ein Vermieter jederzeit noch Korrekturen schicken, die zu einer Mehrbelastung für einen Mieter führen. Ob diese Korrekturen dann das Ergebnis korrekt machen, muss man natürlich prüfen.

    Die Änderungen erfolgten jeweils nach Rückfragen beziehungsweise Beanstandungen meinerseits

    Das ist nicht so ganz das Vorgehen, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Sofern möglich berechnet man den korrekten Betrag selbst, schreibt dem Vermieter die Beanstandungen sachlich begründet, und man überweist dann nur den Betrag, den man selbst berechnet hat. Eine neue Abrechnung ist in der Regel nicht erforderlich.

    mehrfach geänderte Abrechnungen mit unterschiedlichen Ergebnissen

    Das sollte sich aus den Korrekturen ergeben, wenn man mit der vorherigen Version vergleicht.

    teilweise widersprüchliche Kostenentwicklungen

    Kostenentwicklungen sagen nichts aus, denn letztlich zählt, was auf den Rechnungen steht, die der Vermieter bezahlen musste.

    fehlende beziehungsweise nicht vollständig nachvollziehbare Heizkostenunterlagen

    Wenn ein Vermieter die Rechnungen bei der Belegeinsicht nicht vollständig vorlegt, gilt die ganze Belegeinsicht als nicht ermöglicht und es können Ansprüche zum Zurückbehalt oder Rückforderung entstehen.

    aktuell haben mir bereits drei Kanzleien abgesagt haben?

    Es gibt dann noch Mietervereine, oder andere fachkundige Dienstleister, die die Prüfung der Nebenkostenabrechnung für Mieter anbieten.

  • Vielen Dank schon einmal für die bisherigen Hinweise. Ein Punkt ist für mich allerdings noch offen geblieben:

    Parallel zu den mehrfach geänderten Nebenkostenabrechnungen wurden auch die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen schrittweise erhöht – zunächst um 50 €, später sogar auf insgesamt 70 € monatlich.

    Mir geht es dabei weniger um die Nachzahlung selbst, sondern vielmehr um die Frage, auf welcher rechtlichen und rechnerischen Grundlage ein Vermieter aus mehrfach korrigierten Abrechnungen eines lediglich fünfmonatigen Zeitraums fortlaufend höhere Vorauszahlungen ableiten darf – insbesondere dann, wenn sich die Nachforderung selbst durch die Korrekturen reduziert hat.

    Ist eine solche Vorgehensweise grundsätzlich zulässig bzw. gibt es hierzu Rechtsprechung oder nachvollziehbare Berechnungsgrundsätze?

  • Es hatte sich zuerst so gelesen, also wären weitere Beträge zur Nachzahlung hin zu gekommen.

    In dem Fall ist die Erhöhung der Vorauszahlung dann nicht gerechtfertigt, außer der Vermieter nennt dafür sachliche Gründe. Normalerweise hat sich die Erhöhung an der vorliegenden Abrechnung zu orientieren. Ist das nicht gegeben, kann man die Erhöhung auch ablehnen bzw. eine Senkung verlangen. Der §560 Abs. 4 BGB für die Anpassung gilt beidseitig, also nicht nur für den Vermieter allein.

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