Nach meinem Einzug gab es Probleme mit meiner Wohnung: Die Waschmaschine ist zwar in der Miete inbegriffen, war aber bei meinem Einzug noch nicht installiert. Als Alternative stand ein Waschraum mit Waschmaschine im Keller zur Verfügung, der jedoch münzbetrieben war und von allen Bewohnern des Gebäudes gemeinsam genutzt wurde. Die Heizung ist in meiner Miete enthalten, funktionierte aber im Schlafzimmer nicht. Weitere Probleme traten auf, nachdem die Waschmaschine im Küchenbereich installiert wurde, und es gab erhebliche Verzögerungen, bis dies abgeschlossen war.
Hier ist eine chronologische Übersicht über alle Probleme
23.12.: Erste Meldung (Heizung Schlafzimmer, Waschmaschine, Beleuchtung)
Bis 12.01.: Mehrfache Nachfragen bei der Hausverwaltung ohne nachhaltige Lösung
15.01.: Ersttermin Handwerker
23.01.: Lieferung der Waschmaschine
24.01.: Feststellung, dass die Waschmaschine defekt ist (Austausch erforderlich)
28.01.: Lieferung der Ersatzmaschine
30.01.: Erneute Nachfrage bezüglich Heizung und Beleuchtung
06.02.: Beginn der Installation der Waschmaschine
09.02., 12.02., 14.02.: Wiederholte Nachfragen zur Reparatur der Heizung
11.02.: Fehlerhafte Installation der Waschmaschine (Transportsicherungen nicht entfernt), wodurch die Maschine stark vibrierte und Schäden an den Küchenschränken (Kratzer und Dellen) verursachte
Infolge der fehlerhaften Installation: Beeinträchtigung der Küchenspüle durch einen defekten Wasserhahn, wodurch die Nutzung der Küche erheblich eingeschränkt war
16.02.: Reparatur der Heizung
18.02.: Reparatur der Küchenspüle / Wasserhahn
19.02.: Abschluss aller Arbeiten einschließlich Reparatur der Küchenschäden
Während dieses Zeitraums bestanden folgende erhebliche Beeinträchtigungen:
Unzureichende Beheizung des Schlafzimmers während der Heizperiode
Über Wochen nicht nutzbare bzw. fehlerhaft installierte Waschmaschine
Eingeschränkte Nutzung der Küche aufgrund eines durch die Installation verursachten Defekts
Beschädigungen an der Kücheneinrichtung durch unsachgemäße Installation
Fehlende bzw. unvollständige Beleuchtung
Insbesondere die unzureichende Heizleistung während der Wintermonate stellte eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Ich war gezwungen, zusätzliche elektrische Heizgeräte zu nutzen, wodurch mir erhöhte Stromkosten entstanden sind. Zudem war die Nutzung der Wohnung insgesamt deutlich eingeschränkt.
Die Stromkosten werden separat abgerechnet, und ich weiß nicht, ob sie gestiegen sind, weil ich in den Wintermonaten auf eine Heizdecke und eine Heizung angewiesen war, um mich warm zu halten. Ich habe mich beschwert, aber mein Vermieter hat mir nur eine Mietminderung von 15 % angeboten. Ist das überhaupt fair, wenn man bedenkt, welche Probleme ich in der Wohnung hatte und dass sie nicht vollständig bewohnbar war?
Bitte geben Sie mir einen Rat und teilen Sie mir Ihre Meinung dazu mit. Ich frage mich, ob ich einen Anwalt beauftragen sollte oder nicht.