Hallo Zusammen,
Wir bewohnen aktuell eine privat vermietete Wohnung mit 24 monatigem Kündigungsverzicht.
Unsere Vermieterin hat die folgende Klausel in der Anlage zum Mietvertrag aufgeführt:
„Es wird eine Festmietzeit (durch Kündigungsverzicht) von zwei Jahren, d. h. bis 30.06.2027, vereinbart. Somit ist die Wohnung mit drei Monaten Frist zum Monatsende erstmalig zum 30. Juni 2027 kündbar - eine Ausnahme ist vorher schon möglich bei evtl. beruflichen Veränderungen der Mieter an einem weiter entfernten Ort.“
Nach meinem Verständnis ist somit jegliche berufliche Veränderung legitim und rechtfertigt eine ordentliche Kündigung mit 3 monatiger Frist, sofern der neue Ort entsprechend weit entfernt ist, oder?
In unserem Fall sind es 250km.
Sie hat nicht definiert, welche Bedingungen der berufliche Wechsel erfüllen muss oder ähnliches.
Hintergrund:
Wir haben vorab per Mail deutlich erklärt, was bei uns Phase ist.
Anschließend wollte sie darüber telefonisch sprechen und hat der Kündigung zum 31.07. zugestimmt und wir sollten eine reguläre Kündigung einreichen.
Nun fängt sie an zu rudern und stellt die berufliche Veränderung in Frage, meiner Ansicht nach hat sie allerdings durch ihre eigene Klausel die Tür dafür geöffnet und wir brauchen auch nicht eine Aufhebung oder ihren „Goodwill“.
Freue mich über Rückmeldung und Unterstützung!
Ergänzung: sie hat auch in den sonstigen Vereinbarungen eine Untervermietung pauschal verboten.
Durch Wechsel unseres Lebensmittelpunktes hätten wir ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung.
Durch ihre Klausel schließt sie es aber gänzlich aus —> Sonderkündigungsrecht also auch gegeben?