Gebäudeversicherung um das 6fache gegenüber dem Vorjahr gestiegen

  • Hallo!

    Angenommen der gute Bekannter M bekommt eine Nebenkostenabrechnung für die Wohnung in der zur Miete wohnt.

    Gegen diese Nebenkostenabrechnung legt er Einspruch ein, da er die Erhöhung der Prämie für die Gebäudeversicherung um das 6fache gegenüber dem Vorjahr als nicht angemessen und ortsüblich findet.

    Doch der Vermieter V besteht weiterhin auf die Nachzahlung, da die Erhöhung aufgrund stetig steigender Versicherungskosten berechtigt ist.

    Dazu komm der Abschluss einer neuen Versicherung aufgrund einer veralteten Kalkulationen und einer hohen Beanspruchung der alten Versicherung was höhere Kosten mit sich bringt.

    Der Bekannte M sieht weiterhin die Kosten für die Versicherung unangemessen und nicht ortsüblich. Zudem bemängelt er, dass die hohe Prämie der Versicherung nur wegen des schlechten Zustand bzw. fehlende Instandhaltung des Mietobjekt zustande kommt.

    Wie würdet Ihr den Fall aus Sicht von M vor gehen?

  • Erhöhung der Prämie für die Gebäudeversicherung um das 6fache gegenüber dem Vorjahr als nicht angemessen und ortsüblich findet.

    Dann muss M das nachweisen. Wenn falsche Kalkulationen wie ein falscher Gebäudewert angenommen wurde, kann es zu so starken Erhöhungen kommen. Der Vermieter darf sein Gebäude angemessen versichern und das auf die Mieter umlegen. Tut er das nicht und versichert es unter Wert, bleibt er auf ganz erheblichen Kosten sitzen im Schadensfall.

    Zudem bemängelt er, dass die hohe Prämie der Versicherung nur wegen des schlechten Zustand bzw. fehlende Instandhaltung des Mietobjekt zustande kommt.

    Dann soll M in einen Neubau ziehen, da besteht dieses Problem nicht. Ich weiß leider aus Erfahrung, dass Versicherungen oftmals nur komplette Kernsanierungen und nicht Einzelmaßnahmen berücksichtigen, zumidest nicht vollständig. Wenn nicht innerhalb 1-2 Jahren ALLES auf einmal saniert wurde, gilt das für die Versicherung nicht. Unser Haus ist auch Stand 1910 für die Versicherung, obwohl nach und nach alles saniert wurde und bis auf die Grundmauern nichts mehr im Ursprungszustand ist. Aber selbst wenn tatsächlich nichts gemacht wurde, gehe ich davon aus, dass dies dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Auch ist eine Versicherung dazu da, sie zu nutzen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.

    Der Mieter soll Einsicht in die Unterlagen nehmen und prüfen, ob es sich um eine übliche Police handelt. Dann kann er für das konkrete Haus Alternativen prüfen. In der Regel hat ein Vermieter aber auch kein Interesse an einem überteuerten Vertrag, nur an einer guten Absicherung. Das ist auch im Interesse des Mieters, dass der Vermieter nicht in finanzielle Schieflage durch einen Schaden kommt, der einfach über eine Versicherung abzudecken wäre.

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