Stromabrechnung nach Auszug

  • Moin, mein Mietvertrag endete zum 28.02.26, der Auszug und die Ablesung des Stromzählers erfolgten am 10.02.26., und das wurde auch an den Versorger weitergegeben. Die Vermietererin hat aber ihre Ablesung zum Ende des Mietverhältnisses, also 28.02., an den Versorger gemeldet. Das Resultat ist eine Nachzahlung, obwohl ich in der Wohnung gar nicht mehr wohnte.

    Aber was gilt nun?

    Der Nachmieter, Handwerker etc. müssten doch eigentlich auf den Vermieter zurückfallen?

    Grüße

    Peeches

  • Das Resultat ist eine Nachzahlung, obwohl ich in der Wohnung gar nicht mehr wohnte.

    Widersprechen Sie der Rechnung des Stromversorgers und schildern dabei den Sachverhalt, dass Sie in der Zeit die Wohnung nicht mehr genutzt haben und somit die Rechnung entweder an den Vermieter oder den nachfolgenden Mieter gehen muss.

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