Schönheitsreperaturen alle 5 Jahre durch Vermieter wäre Schreibfehler - Die Aussage vom Vermieter

  • Guten Tag,

    wenn in meinem Mietvertrag steht, dass Schönheitsreparaturen alle 5 Jahre durch den Vermieter erledigt werden, kann der Vermieter sagen "Ja, das ist Auslegungssache und das mache ich bestimmt nicht". Da habe ich mich vertan (80 Jähriger Vermieter). Kann ich darauf bestehen?

    Hier vielleicht noch paar Infos die das Verhältnis zum VM wieder spiegeln:

    - Küche ist 80er Jahre, überall kaputt, nun Platte aufgequollen. "Neue Küche" laut anderen befreundeten Vermietern mehr als gerechtfertigt, da komplett durch. Mein Vermieter will da nur eine neue billige Platte draufklatschen und sagt "Weitere Schäden zahle ich nicht, Sie müssen bis zum Auszug mit der Küche leben". (Im Mietvertrag steht "Küche ist vom Vermieter"). Also die Küche fällt wirklich bereits seit meinem Einzug förmlich zusammen.

    - 8 Parteien, alles verbitterte Rentner, die mich seit Einzug nicht mögen. Ich bin immer freundlich, leise und halte mich an alle Dienste wie Hausflur und Mülldienst. Die Nachbarn sind der Meinung, dass ich mit denen befreundet sein muss da sich das "in einer Hausgemeinschaft so gehört".

    - Haus Baujahr 1955. Hellhörig. Wenn ich um 21 Uhr in der Küche bin und eine Pizza in den Ofen schiebe, wird sich maßlos beschwert. Lärmprotokoll ging damals im Minutentakt "Kegelt Konserven, Lacht, Telefoniert, Wäscht, Staubsaugt, Verlässt das Haus, Kommt nachhause, Duscht, Macht irgendwas auf dem Balkon, Redet mit sich selber (schein Psychisch gestört zu sein), Läuft seine Runden (keine Ahnung warum man immer hin und her gehen muss), Er scheint irgendwas zu machen, keine Ahnung was...

    Ja kein Scherz, wirklich im Minutentakt. Einträge wie "Den ganzen Tag Pauken und Trompeten, er schmeißt sachen durch die Gegend und schreit rum". (Ich lag nachweislich im Krankenhaus). Etc pp.

    - Vermieter mahnte mich per Anwalt einige male ab. Bis der Anwalt ihm sagte, dass es komplett aussichtlos ist (da ich nämlich seit den Vorfällen in jedem Raum (80qm Wohnung) 24 Stunden Videoüberwachung laufen habe und ich ALLES widerlegen kann.

    - Vermieter nimmt neuen Anwalt, der direkt fristlos kündigt, ersatzweise ordentlich, wenn ich die Kündigung bestätige, dann habe ich noch 6 Monate Zeit zum ausziehen. Ich nahm Anwalt, beide Kündigungen wurden zurückgezogen mit der Bestätigung, dass ich wohnen bleiben darf.

    Mein Vermieter will aber offensichtlich weiterhin, dass ich am liebsten ausziehe aber ich zahle 450 Euro warm für knapp 80qm, meine Traumwohnung. Das findet keiner. Und da ich weiß, dass man bei nervigen Rentnernachbarn nur ein dickes Fell braucht, interessiert es mich langsam nicht mehr, ob die mich grüßen. Am Anfang ging mir das immer nahe, aber denen kann man es nicht Recht machen.

    - Polizei wurde damals paar mal grundlos gerufen. Ich zeigte denen meine Videoaufnahmen. Nachbarn bekommen Ansage, dass es Missbrauch von Polizei ist.

    Was ich damit sagen will. Mein Vermieter will mich hier raus haben und will sich vor Instandhaltung drücken. Also will ich es durchsetzen, dass er mir Anfang nächsten Jahres die Wohnung komplett neu streicht, geht das? Und wenn er ablehnt, kann ich eine Frist setzen und zur Not selber ein Fachmann damit beauftragen und dem VM dies in Rechnung stellen?


    Danke fürs lesen

    LIDL

  • Da habe ich mich vertan (80 Jähriger Vermieter). Kann ich darauf bestehen?

    Kommt drauf an, was sonst noch so im Vertrag steht. Das kann man allein mit dem einen Satz nicht beantworten.

    Allgemein gesagt ist der Vermieter aber nach §535 BGB immer für die Instandhaltung, also auch die Schönheitsreparaturen zuständig, sofern er sich nicht im Vertrag von der Pflicht befreit hat. Das gilt auch, wenn nichts davon im Vertrag stehen würde.

  • Fruggel

    Was soll denn noch wichtig sein für diesen Passus? Es steht klar und deutlich dass der VM alle 5 Jahre Schönheitsreparaturen in allen Räumen durchführt..


    PS. Wenn ein anderer Passus wichtig wäre, würde er ja nicht sagen, dass er es falsch angekreuzt hat.

  • Was soll denn noch wichtig sein für diesen Passus?

    Es wäre unseriös, eine eindeutige Aussage zu treffen ohne den ganzen Vertrag zu kennen. Es kann durchaus vorkommen, dass man ein Detail für unwichtig erachtet, was aber dann zu einer ganz anderen Bewertung führen würde. Wenn es dergleichen nichts gibt, dann ist der Vermieter in der Pflicht, soweit ist es klar.

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