Liebes Forum,
wir ziehen demnächst aus unserer Wohnung aus, Mietdauer waren 16 Jahre. Wohnung wurde in renoviertem Zustand übernommen. Nach unseren Recherchen sind die Klauseln zur Schönheitsreparatur ungültig (insbesondere 14.3), was bedeutet, dass wir nicht die komplette Wohnung streichen müssen.
Könnt ihr unsere Deutung bestätigen oder liegen wir falsch?