Rechnung für Hausmeisterbesuch ohne Kostenhinweis

  • Hallo zusammen,

    ich möchte meinen Fall schildern und um eine Einschätzung bitten.

    Ich hatte ein Anliegen wegen eines Absperrhahns in meiner Wohnung und habe mich deshalb an die Hausverwaltung gewandt. Die Kommunikation lief zunächst per E-Mail, anschließend gab es ein kurzes Telefonat mit einer Mitarbeiterin.

    In diesem Telefonat wurde mir zunächst erklärt, was ich selbst prüfen bzw. versuchen kann. Da ich den Absperrhahn trotzdem nicht gefunden habe, sagte die Mitarbeiterin sinngemäß, dass die Möglichkeit bestünde, dass der Hausmeister vorbeikommt. Das war für mich grundsätzlich in Ordnung.
    Es wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass dieser Besuch kostenpflichtig ist oder welche Kosten entstehen würden.

    Der Hausmeister war anschließend vor Ort, insgesamt höchstens 10 Minuten. Er hat mir lediglich gezeigt, wo sich der Absperrhahn befindet (er war nur verdeckt). Es wurde nichts repariert, nichts ausgetauscht und kein Material verwendet.

    Kurz darauf erhielt ich eine Rechnung über 95,08 €, was mich ehrlich gesagt sehr erschrocken hat. Hätte man mir im Telefonat gesagt, dass hierfür fast 100 € berechnet werden, hätte ich dem Besuch definitiv nicht zugestimmt und selbst weitergesucht. Für das bloße Suchen bzw. Zeigen eines Absperrhahns würde ich bei dieser Preishöhe niemals einen Einsatz beauftragen.

    In meinem Mietvertrag gibt es zwar eine Kleinreparaturklausel, dort heißt es sinngemäß:

    Zitat

    Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an bestimmten Installationsgegenständen (z. B. Sanitär, Heizung, Schlösser etc.), sofern der Kostenaufwand im Einzelfall 200 € (netto) nicht übersteigt. Zusätzlich gibt es eine jährliche Höchstgrenze.

    Allerdings handelt es sich aus meiner Sicht nicht um eine Kleinreparatur, da keinerlei Instandsetzung erfolgt ist, sondern lediglich eine kurze Hilfestellung. Zudem fehlte aus meiner Sicht eine vorherige Information darüber, dass der Einsatz kostenpflichtig ist.

    Ich habe der zuständigen Mitarbeiterin inzwischen ein freundliches Schreiben geschickt, in dem ich erklärt habe:

    • dass keine Kosten angekündigt wurden,
    • dass keine Reparatur stattgefunden hat,
    • und dass der Preis für einen ca. 10-minütigen Termin ohne Reparatur unverhältnismäßig hoch ist,

    und habe darum gebeten, von der Rechnung abzusehen bzw. sie zu stornieren.

    Mich würden eure Einschätzungen interessieren:

    • Ist das eurer Meinung nach ohne vorherigen Kostenhinweis zulässig?
    • Greift hier wirklich eine Kleinreparaturklausel?
    • Wie beurteilt ihr die Höhe der Rechnung?

    Vielen Dank vorab für eure Meinungen!

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