Kosten für Mietkautionskonto über die Nebenkosten auf Mieter umlegen?

  • Hallo,

    ich bin gerade etwas verwirrt. Ich habe die Nebenkostenabrechung für meine Mieter erstellt und dort die Kosten für das Mietkautionskonto in Rechnung gestellt. Nun legen die Mieter Einspruch ein, da die Kosten nicht zulässig seien.

    Ich habe bei HUG Hessen aber folgendes gelesen (siehe Bild im Anhang). Quelle: https://www.hugform24.de/mietkaution_08-2025.html

    Was stimmt denn nun? Wer hat hier Recht und wer befindet sich im Unrecht?

    LG
    Martin

  • Diese Frage lässt sich nicht klar beantworten, da sich darüber weder Experten noch die Rechtsprechung einig sind. Die Äußerung des Experten in der Verlinkung kann also nur als dessen Meinung angesehen werden, wobei niemand weiß, ob es in einem Rechtsstreit der Richter ebenso sehen wird.

    Die Tendenz geht aber dahin, dass man sagt, es ist nach dem Wortlaut des §551 BGB die Pflicht des Vermieters, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen, und wer eine Pflicht hat, hat im Allgemeinen auch die Kosten dafür zu tragen. Man sollte also eher davon ausgehen, dass der Einwand des Mieters wahscheinlich berechtigt ist.

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