Nebenkostenvorauszahlung nach Guthaben selbstständig ändern?

  • bekomme seit jahren 250euro zurück, dh man könnte durchaus monatl vorauszahlungen 20euro nach unten korrigieren, hatte vor knapp 2 wochen meinen vermieter diesbezügl angefragt, falls dieser sich nun nicht mehr meldet, wäre es drin das ich ohne zustimmung änder? dh hätte er theoretisch die möglichkeit der kündigung in dem falle? (eventuell anfallende nachzahlungen zahlt man da natürlich im fall der fälle)

    PS auf meiner etage wurden über die jahre überall bad/küche renoviert bzw komplett neu, nur bei mir nicht da ich einzige bin der ca 10jahre wohnt, auf anfrage kommt das erst bei mieterwechsel, hilft in solchem falle eventuell Mieterbunt ?

  • Der §560 Abs. 4 BGB, bei dem es um die Anpassung der Vorauszahlung geht, gilt für beide Seiten. Dagegen kann sich die Gegenseite nicht wehren, wenn die neue Höhe richtig berechnet ist. Doch man muss es halt ankündigen und tun. Auf eine Anfrage muss der Vermieter nicht reagieren.

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