Hallo zusammen,
ich habe eine Nachfrage zu einer Kleinreparatur und ob und wie sie erstattungspflichtig ist.
In einer Wohnung, Kaltmiete 575€ pro Monat wurde eine Kleinreparaturklausel von max. 200€ pro Kleinreparatur (inkl. sanitärer Anlagen nebst Zubehör) vereinbart.
Nach 8 Jahren Mietdauer ging die Toilettenspülung kaputt (das Schwimmerventil), die Toilettenspülung befindet sich hinter einem Vorwandelement.
In der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter die Reparatur in Höhe von 300€ geltend gemacht. Auf Nachfrage zu Nachweisen, wurde die Nebenkostenabrechnung korrigiert und die Reparatur beträgt noch 198€, die Rechnung wurde mitgeliefert.
Ist die Klausel der Kleinreparatur im Mietvertrag gültig? Fällt die Reparatur des Schwimmerventils der Toilettenspülung unter die Kleinreparaturklausel?
Vielen Dank für eine Einordnung.