Hallo zusammen,
diese Aussage habe ich im Web gefunden.
Ist das korrekt, das eine Mieterhöhung von ca. 20% über 3 Jahre erfolgen muss und nicht mit einmal?
Hallo zusammen,
diese Aussage habe ich im Web gefunden.
Ist das korrekt, das eine Mieterhöhung von ca. 20% über 3 Jahre erfolgen muss und nicht mit einmal?
Wenn die Differenz zur ortsüblichen Miete groß genug ist, dürfen die 20% auch auf einmal erhöht werden. Nur darf dann innerhalb der drei Jahre keine weitere Erhöhung erfolgen.
Finger weg von KI bei rechtlichen Dingen. Da kommen regelmäßig falsche Dinge bei raus.
Natürlich dürfen die 20% auf einmal ausgenutzt werden sofern die Höhe ortsüblich ist, und dann hat man für 3 Jahre Ruhe vor Mieterhöhungen wegen Anpassung an die ortsübliche Miethöhe. Die KI meint wahrscheinlich, dass oftmals der Mietspiegel weniger als 20% her gibt und deshalb der Betrag noch nicht ausgeschöpft werden kann.
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