Hallo zusammen,
ich habe im Forum bereits nach meinem Thema gesucht, aber leider nichts Passendes gefunden.
Daher schildere ich euch kurz meinen Fall:
Meine Wohnung wird über eine zentrale Heizungsanlage versorgt, an die insgesamt fünf Heizkörper angeschlossen sind. Die Heizkosten werden seit dem letzten Abrechnungsjahr mit 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten abgerechnet. Im Jahr davor wurden 100 % über den Verbrauch berechnet.
Warmwasser wird im Haus ebenfalls nach dem Prinzip 30 % Grundkosten / 70 % Verbrauchskosten verteilt. Allerdings bin ich selbst gar nicht an das zentrale Warmwasser angeschlossen, da mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird.
Ich habe lediglich einen Kaltwasseranschluss, der gemeinsam mit mehreren Parteien genutzt wird.
In meiner aktuellen Abrechnung taucht jedoch ein Kaltwasserverbrauch von 46,50 m³ auf. Dieser Verbrauch wird nicht nur für Kaltwasser berechnet, sondern erscheint zusätzlich auch in den Warmwasserkosten:
30 % Grundkosten (anteilig nach Wohnfläche): 30,99 €
70 % Verbrauchskosten (berechnet auf die 46,50 m³): 74,33 €
Meine Frage:
Bin ich überhaupt verpflichtet, Warmwasser-Grundkosten und -Verbrauchskosten zu zahlen, obwohl mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird?
Vielen Dank und einen schönen Tag!![]()