Warmwasserkosten obwohl gar kein Warmwasseranschluss vorhanden ist.

  • Hallo zusammen,

    ich habe im Forum bereits nach meinem Thema gesucht, aber leider nichts Passendes gefunden.
    Daher schildere ich euch kurz meinen Fall:

    Meine Wohnung wird über eine zentrale Heizungsanlage versorgt, an die insgesamt fünf Heizkörper angeschlossen sind. Die Heizkosten werden seit dem letzten Abrechnungsjahr mit 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten abgerechnet. Im Jahr davor wurden 100 % über den Verbrauch berechnet.

    Warmwasser wird im Haus ebenfalls nach dem Prinzip 30 % Grundkosten / 70 % Verbrauchskosten verteilt. Allerdings bin ich selbst gar nicht an das zentrale Warmwasser angeschlossen, da mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird.
    Ich habe lediglich einen Kaltwasseranschluss, der gemeinsam mit mehreren Parteien genutzt wird.

    In meiner aktuellen Abrechnung taucht jedoch ein Kaltwasserverbrauch von 46,50 m³ auf. Dieser Verbrauch wird nicht nur für Kaltwasser berechnet, sondern erscheint zusätzlich auch in den Warmwasserkosten:

    30 % Grundkosten (anteilig nach Wohnfläche): 30,99 €

    70 % Verbrauchskosten (berechnet auf die 46,50 m³): 74,33 €

    Meine Frage:
    Bin ich überhaupt verpflichtet, Warmwasser-Grundkosten und -Verbrauchskosten zu zahlen, obwohl mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird?

    Vielen Dank und einen schönen Tag!:)

  • Bin ich überhaupt verpflichtet, Warmwasser-Grundkosten und -Verbrauchskosten zu zahlen, obwohl mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird?

    Wenn man kein Warmwasser aus der Zentralheizung bekommt, können natürlich auch keine Kosten für die Erwärmung des Wassers verlangt werden. So etwas ist dann ein materieller (inhaltlicher) Fehler, den man monieren kann.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Mein Nachbar (der hat das Gleiche auf seiner Abrechnung stehen) und ich haben das unserem Vermieter gesagt, er meinte dann, das die Warmwasserkosten für den Betrieb der Heizung sind.

    Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen kann/muss, damit ich da mit meinem Vermieter einen Konsens finde.

  • Vom Gesetz her muss man gar nicht mit dem Vermieter zu diskutieren anfangen, sondern man nennt ihm schriftlich die Fehler und zieht den falschen Betrag von der Nachzahlung ab. Aber wenn man ein harmonisches Verhältnis beibehalten will, erklärt man ihm, dass seine Aussage unlogisch ist, denn wenn weniger Wasser aus der Heizanlage kommt, weil weniger Wohnungen dran angeschlossen sind, dann entstehen auch weniger Kosten durch die Heizanlage.

  • Meine Frage:
    Bin ich überhaupt verpflichtet, Warmwasser-Grundkosten und -Verbrauchskosten zu zahlen, obwohl mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird?

    Wodurch werden Deine Heizkörper in der Wohnung warm? Ich nehme mal an durch Wasser, welches von der Heizungsanlage erwärmt wird, und das sind evtl. die Kosten die Du zu zahlen hast.

  • Wodurch werden Deine Heizkörper in der Wohnung warm? Ich nehme mal an durch Wasser, welches von der Heizungsanlage erwärmt wird, und das sind evtl. die Kosten die Du zu zahlen hast

    Es geht um Warmwasser, welches von der Heizung erwärmt wird... und nur diese Kosten trägt der Mieter.

    Bin ich überhaupt verpflichtet, Warmwasser-Grundkosten und -Verbrauchskosten zu zahlen, obwohl mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird?

  • Es geht um Warmwasser, welches von der Heizung erwärmt wird

    Ist es wirklich so schwierig zu verstehen, dass der Fragesteller kein Warmwasser aus der Heizanlage bekommt, sondern dafür einen Durchlauferhitzer in der Wohnung hat? Bitte lesen Sie doch die Texte richtig, bevor Sie anfangen, die Leute zu verwirren.

  • Ist es wirklich so schwierig zu verstehen, dass der Fragesteller kein Warmwasser aus der Heizanlage bekommt, sondern dafür einen Durchlauferhitzer in der Wohnung hat? Bitte lesen Sie doch die Texte richtig, bevor Sie anfangen, die Leute zu verwirren.


    Es geht dem Fragesteller nicht um Warmwasser aus dem Durchlauferhitzer, vielmehr um die Frage, warum er überhaupt Warmwasser bezahlen soll, da er doch dieses aus dem Durchlauferhitzer bezieht. Und hier meine Korrektur; er bezieht auch Wasser für seine Heizkörper, welches von der Heizung erwärmt wird für seine Heizung in der Heizperiode. In der Regel von Okt. bis Sept. und diese Kosten für die warme Stube muss er dem Vermieter eben auch bezahlen. Er zahlt also nur für das Warmwasser aus den Heizkörper-Radiatoren. Das wollte der Fragesteller wissen. Ist durchaus üblich.

    Mein Nachbar (der hat das Gleiche auf seiner Abrechnung stehen) und ich haben das unserem Vermieter gesagt, er meinte dann, das die Warmwasserkosten für den Betrieb der Heizung sind.

    Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen kann/muss, damit ich da mit meinem Vermieter einen Konsens finde.

    Es werden vom VM nur die Warmwasserkosten für die Heizung berechnet.

  • Er zahlt also nur für das Warmwasser aus den Heizkörper-Radiatoren.

    Und wofür bezahlt ein Mieter dann Ihrer Meinung nach die Heizkosten in der Abrechnung, wenn nicht bereits für das Wasser der Heizkörper?

    In einer Heizkostenabrechnung werden die Gesamtkosten zunächst aufgeteilt in einen Anteil für die Heizung (Teil 1) und einen Anteil für das Warmwasser, das aus dem Wasserhahn kommt (Teil 2).

    Wozu soll der mit Teil 1 bezeichnete Betrag sein, wenn nicht bereits für das Wasser, das in die Heizkörper fließt?

  • Und wofür bezahlt ein Mieter dann Ihrer Meinung nach die Heizkosten in der Abrechnung, wenn nicht bereits für das Wasser der Heizkörper?

    Und genau selbiges muss/soll dem Fragesteller gesagt werden.

    Mein Nachbar (der hat das Gleiche auf seiner Abrechnung stehen) und ich haben das unserem Vermieter gesagt, er meinte dann, das die Warmwasserkosten für den Betrieb der Heizung sind.

  • Und genau selbiges muss/soll dem Fragesteller gesagt werden.

    Die Aussage des Vermieters ist natürlich Unsinn. Mit dem Anteil der Heizkosten in der Abrechnung ist das Wasser für die Heizkörper bereits bezahlt. Wenn in der Abrechnung von Warmwasser die Rede ist, meint das immer das Wasser, das aus dem Wasserhahn kommt.

    Lippusder1 Bitte laden Sie die Abrechnung hier im Forum anonymisiert hoch, sodass auch Leo2 erkennt, was für einen Mist der Vermieter erzählt.

  • Die Aussage des Vermieters ist natürlich Unsinn. Mit dem Anteil der Heizkosten in der Abrechnung ist das Wasser für die Heizkörper bereits bezahlt. Wenn in der Abrechnung von Warmwasser die Rede ist, meint das immer das Wasser, das aus dem Wasserhahn kommt.

    ...das aus dem Wasserhahn kommt, und genau dieses Warmwasser muss der Mieter auch bezahlen, bzw. es wird ihm mittels Abrechnung berechnet. Das wollte Lippusder1 wissen.


    Lippusder1 Bitte laden Sie die Abrechnung hier im Forum anonymisiert hoch, sodass auch Leo2 erkennt, was für einen Mist der Vermieter erzählt.

    Der Fragesteller hat das inzwischen sicher kapiert. ;)

  • und genau dieses Warmwasser muss der Mieter auch bezahlen

    Der Fragesteller bekommt aber laut Schilderung des Sachverhalts kein Warmwasser, das von der Zentralheizung erzeugt wird. Denn er schreibt:

    Allerdings bin ich selbst gar nicht an das zentrale Warmwasser angeschlossen, da mein Warmwasser ausschließlich über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird

    Was genau verstehen Sie an dieser Aussage nicht?

  • Was genau verstehen Sie an dieser Aussage nicht?Iich verstehe sehr gut.


    Ich verstehe sehr gut!

    Mein Nachbar (der hat das Gleiche auf seiner Abrechnung stehen) und ich haben das unserem Vermieter gesagt, er meinte dann, das die Warmwasserkosten für den Betrieb der Heizung sind.

    Exakt das ist die richtige Durchsage, der ich mich anschließe.

    Meine Wohnung wird über eine zentrale Heizungsanlage versorgt, an die insgesamt fünf Heizkörper angeschlossen sind. Die Heizkosten werden seit dem letzten Abrechnungsjahr mit 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten abgerechnet. Im Jahr davor wurden 100 % über den Verbrauch berechnet.

    Wahrscheinlich denkt der Mieter, seine Wohnung wird kostenlos von der Heizungsanlage , an die fünf seiner Heizkörper angeshlossen sind, mit Wärme versorgt. Durch derlei Unkenntnis mancher Mieter entstehen dann falsche Annahmen in Bezug "Vermieter".

  • denkt der Mieter, seine Wohnung wird kostenlos von der Heizungsanlage , an die fünf seiner Heizkörper angeshlossen sind, mit Wärme versorgt

    Nein, das denkt er nicht, für die Erwärmung der Heizkörper will er doch zahlen.

    Aber wenn die Wohnung kein Warmwasser aus der Zentralheizung bekommt, sondern von einem Durchlauferhitzer, dann dürfen ihm nun mal keine Kosten für das Warmwasser berechnet werden.

    Hier mal eine Musterabrechnung beigefügt, um es anschaulich zu machen. Im letzten Kasten unten die 30 und 70% des Heizungsanteils sind natürlich zu zahlen. Die anderen 30 und 70% für das Warmwasser entfallen. Da würde dann Null stehen bei einer korrekten Abrechnung, wenn man einen Durchlauferhitzer hat.

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