Wie kann ich mich vor Wohnungsverlust durch den Jobcenter schützen?

  • Hallo Forum,
    ich beziehe Bürgergeld und bin nun heute das dritte mal in die Situation geraten dass die Zahlung vom JC ausblieb. Es ist wie jedesmal unverschuldet. Ich habe alles korrekt abgegeben. Beim letzten mal waren angeblich irgendwelche Kopien im Haus nicht an den Sachbearbeiter zurückgegeben worden. Daraufhin bekam ich einen neuen Sachbearbeiter. Immer Fehler bei denen. Jetzt ist wieder irgendwas passiert und das Geld kommt nicht. Montag muss ich meinen Vermieter darüber informieren.

    Zum Verständnis, ich suche jetzt nicht nach Ratschlägen wie ich mit dem JC umgehe, das weiss ich schon und bereite alles vor.

    Also meine Frage an Euch: Wie kann ich mich vor Wohnungsverlust schützen? Meine Hausverwaltung ist nicht sehr nett und wird nicht erfreut sein wenn ich Montag mitteile dass meine Miete nocht nicht da ist - obwohl ohne mein Verschulden.

    Was kann ich tun? Bin ich wirklich so ausgeliefert, dass ich tatsächlich vielleicht meine Wohnung verliere? Hab ich da nicht irgendwelche Rechte da ich ja nichts dafür kann?
    Gibt es da z.B. ein Mieterrecht? Oder könnte ich bei einer Wohnungskündigung wirksam dagegen vorgehen und Recht bekommen? Ich kann einfach nicht fassen dass ich ohne Verschulden in so eine Situation komme und evtl. bald auf der Strasse lebe. Dazu muss es doch ein Gesetz geben.
    Vielen Dank

    Th.


    Ich habe im Internet noch das hier gefunden:

    [Zitat entfernt, da ohne Quellenangabe]

    Das ist aber ein alter Beitrag von irgendeiner Anwaltswebsite und ich weiss bislang noch nicht ob das stimmt.

    Danke
    T.

  • Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Den musst Du erfüllen, d.h. die Miete rechtzeitig zahlen. Sonst besteht die Gefahr, dass Du die Wohnung verlierst.

    Dass Du Dich vom Jobcenter dabei unterstützen lässt, ist rechtlich gesehen Deine Privatsache. Der Vermieter und die Pflichten aus dem Mietvertrag haben damit nichts zu tun. Wenn das Jobcenter nicht zahlt, auch welchen Gründen auch immer, ist das (aus Vermieter-Sicht) Deine Verantwortung, Deine Schuld.

    Ein rechtlicher Grundsatz ist: Geld hat man zu haben. Verträge einzugehen, ohne dass man sie selbst bezahlen kann, kann sogar als Betrug angehen werden. Ich empfehle daher, genügend Geld anzusparen um die Mietzahlungen auch bei Ausfall der Jobcenter-Zahlungen zu leisten. Die Alternative ist Umzug in eine Wohnung, die man sich leisten kann.

    Das klingt hart - vor allem wenn man die finanzielle Schieflage nicht selbst verursacht hat - aber es ist so rechtlich korrekt.

  • Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Den musst Du erfüllen, d.h. die Miete rechtzeitig zahlen. Sonst besteht die Gefahr, dass Du die Wohnung verlierst.

    So schnell geht das nicht. Auf die Straße wird in Deutschland niemand gesetzt, auf Unterkunft hat jeder ein Recht; fragt sich nur, wie das aussehen kann und soll. Wenn Du also Deine Pflicht zur Zahlung bzw. Abgabe der nötigen Unterlagen hierfür erfüllt hast - nachweisbar -, dann geht die Sache an das Jobcenter. An Deiner Stelle würde ich vorsorglich schon mal einen Beratungsschein besorgen, sollte es weitere Ungereimtheiten beim Jobcenter geben. Ein Beratungsschein kostet ca. € 19,00 und wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt; berechtigt Dich zu einer kostenlosen Beratung bei einem RA.

  • An Beppi:

    Verträge einzugehen, ohne dass man sie selbst bezahlen kann, kann sogar als Betrug angehen werden.


    Heisst das ich habe mich strafbar gemacht weil ich als Bürgergeldempfänger eine Wohnung gemietet habe?

    Danke
    T

  • Heisst das ich habe mich strafbar gemacht weil ich als Bürgergeldempfänger eine Wohnung gemietet habe?

    Nein, definitiv nicht. Auch Bürgergeldempfängern steht es zu, ein Dach über dem Kopf zu haben. In dem Zusammenhang von Betrug zu sprechen ist völlig falsch. Betrug bedeutet, sich bewusst einen Vermögensvorteil zu verschaffen, und damit sind ganz andere Dinge gemeint als Sozialleistungen zu beziehen.

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