Optionsrecht auf Verlängerung

  • Hallo!

    Mein Mietvertrag läuft sm 15.03.2026 aus und ich hab im Vertrag folgendes stehen:

    "Eine Verlängerung des Mietvertrages ist aus heutiger Sicht, und bei regelmäßiger Einzahlung
    der vorgeschriebenen Gesamtmiete bis zum fünften Tag eines Monats, möglich. Dem Mieter
    wird ein einmaliges Optionsrecht auf eine Verlängerung von 5 Jahren eingeräumt."

    Ich habe immer pünktlich gezahlt und möchte nun verlängern.

    Was sagt ihr dazu?- Könnte der Wortlaut "...aus heutiger Sicht..." gegen mich verwendet werden? Dann wäre der gesamte Absatz ja belanglos. ich wollte aber damals das Optionsrecht bewusst in den Vertrag mit aufgenommen haben. Wurde ich für dumm verkauft?

    Der Vermieter hat auf meine Frage, ob Verlängerung möglich, schon mal abgesagt (Email).

    Danke!

  • Sprechen wir über eine Wohnung oder über Gewerberäume?

    Und was sagt der Vermieter wenn man ihm antwortet und fragt, warum er mit der Verlängerung nicht einverstanden ist?

  • In den Vorschriften für Wohnraum gibt es strenge Vorschriften für die Befristung eines Vertrags. Ohne den gesamten Vertrag zu kennen, können diese Vorschriften sicherlich nicht eingehalten sein, denn dabei kann es kein Optionsrecht geben. Das bedeutet, dass der Vertrag von Anfang an unbefristet war und so lange weiter läuft bis er gekündigt wird.

    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    [...]

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

  • Es geht also um eine Wohnung in Österreich. Dieses Forum beschäftigt sich aber nur mit deutschem Mietrecht, das in einigen Teilen unterschiedlich ist. Bitte wenden Sie sich an jemanden, der sich mit österreichischem Recht befasst.

  • Danke, ja, es ginge mir nur darum, ob der Satz

    "Eine Verlängerung des Mietvertrages ist aus heutiger Sicht, und bei regelmäßiger Einzahlung der vorgeschriebenen Gesamtmiete bis zum fünften Tag eines Monats, möglich."

    ein Gewicht hat, oder ob der Satz

    "Dem Mieter wird ein einmaliges Optionsrecht auf eine Verlängerung von 5 Jahren eingeräumt."

    mir eindeutig das Optionsrecht einräumt, bei regelmäßiger Bezahlung.

    Denke nicht, dasss in dieser Fragestellung ein großer Unterschied zu Deutschland ist. Aber naja :)

    :/

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