Beiträge von Fridolin01

    Danke, ja, es ginge mir nur darum, ob der Satz

    "Eine Verlängerung des Mietvertrages ist aus heutiger Sicht, und bei regelmäßiger Einzahlung der vorgeschriebenen Gesamtmiete bis zum fünften Tag eines Monats, möglich."

    ein Gewicht hat, oder ob der Satz

    "Dem Mieter wird ein einmaliges Optionsrecht auf eine Verlängerung von 5 Jahren eingeräumt."

    mir eindeutig das Optionsrecht einräumt, bei regelmäßiger Bezahlung.

    Denke nicht, dasss in dieser Fragestellung ein großer Unterschied zu Deutschland ist. Aber naja :)

    :/

    Hallo!

    Mein Mietvertrag läuft sm 15.03.2026 aus und ich hab im Vertrag folgendes stehen:

    "Eine Verlängerung des Mietvertrages ist aus heutiger Sicht, und bei regelmäßiger Einzahlung
    der vorgeschriebenen Gesamtmiete bis zum fünften Tag eines Monats, möglich. Dem Mieter
    wird ein einmaliges Optionsrecht auf eine Verlängerung von 5 Jahren eingeräumt."

    Ich habe immer pünktlich gezahlt und möchte nun verlängern.

    Was sagt ihr dazu?- Könnte der Wortlaut "...aus heutiger Sicht..." gegen mich verwendet werden? Dann wäre der gesamte Absatz ja belanglos. ich wollte aber damals das Optionsrecht bewusst in den Vertrag mit aufgenommen haben. Wurde ich für dumm verkauft?

    Der Vermieter hat auf meine Frage, ob Verlängerung möglich, schon mal abgesagt (Email).

    Danke!

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