Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem fiktiven Mietverhältnis und hoffe auf Einschätzungen von Mietrechtsexpert*innen:
Eine Mieterfamilie wohnt in einem Einfamilienhaus mit Garten. Laut Mietvertrag ist der Außenpool nicht mitvermietet, sondern wird den Mietenden „zur Nutzung überlassen“. Im Vertrag steht außerdem:
„Der Pool ist bei Bedarf vom Mieter zu reinigen. Die Kosten für eventuelle Reparaturen oder Ersatz trägt der Mieter.“
Der gemauerte Pool wurde zuletzt vor zwei Jahren genutzt, seitdem ist er komplett abgedeckt und stillgelegt (Plane + Styroporplatten, Wasser blieb im Becken - sonwibinitial vom Vermieter gezeigt). Es fand keine Nutzung statt, daher entstand die übliche natürliche Verschmutzung stehenden Wassers.
Die fiktiven Mieter haben den Mietvertrag fristgerecht zum 30.11.2025 gekündigt. Nachdem der Vermieter erst eine Poolreinigung bis zum Auszug verlangte, ist er nun auf die Idee gekommen, dass die Mieter sich schriftlich verpflichten, im Frühjahr 2026 bei einer Grundreinigung des Pools anwesend zu sein und dafür Sorge zu tragen, dass der Pool wieder sauber ist.
Die fiktiven Mieter sind durchaus bereit zu kooperieren und würden beim Aufbau der Filteranlage helfen bzw. erklären, wie die Reinigung funktioniert, sehen sich aber nicht verpflichtet, die Reinigung durchzuführen oder zu beaufsichtigen.
Frage:
Dürfte der Vermieter eine solche schriftliche Verpflichtung überhaupt verlangen, wenn der Pool laut Vertrag nur „zur Nutzung überlassen“, aber nicht mitvermietet ist?
Oder fällt die Grundreinigung rechtlich in seinen eigenen Verantwortungsbereich (Instandhaltung nach § 535 BGB)?
Danke für jede Einschätzung!