Vermietung einer Senioren-Wohnnlage behält Generalschlüssel

  • Ich wohne in einer Wohnanlage für Leute ab 65 J., das einer kirchlichen Einrichtung gehört und sich "Service-Wohnen" nennt. Gleich nebenan ist ein dazugehörendes Seniorenheim, das rund um die Uhr besetzt ist, das zu all unseren Wohnungen einen Generalschlüssel für Notfälle hält. Es sind behindertengerechte Wohnungen für ältere Leute.

    Nun gehört zu unserem Mietvertrag ein weiterer Vertrag, der sich "Service-Vertrag" nennt. Dieser Service-Vertrag verpflichtet alle Mieter zunächst für 2 Jahre, eine Service-Pauschale von monatlich 75 Euros zu zahlen. Nach 2 Jahren steht es dem Mieter offen, ob er den Service-Vertrag kündigt und sich die 75 Euros spart, oder ob er das weiterbezahlt.

    Nun ist dieser Service eine Lachnummer. Das einzige was interessant dabei ist, ist, dass im Seniorenheim ein Generalschlüssel für Notfälle gehalten wird. D.h. wenn sich mal jemand aussperrt, oder der Verdacht besteht, dass jemand mit einem Schlaganfall oder tot in der Wohnung liegt, das Seniorenheim kontaktiert wird und jemand die Tür mit dem Generalschlüssel öffnet und bei Bedarf den Krankenwagen ruft. Das passiert bei älteren Leuten immer wieder einmal. Ansonsten besteht der sog. Service noch in einer Beratung, falls man einmal z.B. nach einem Schlaganfall nicht genau weiss, ob man so weiterleben kann oder lieber ins Heim gehen sollte, und in einer Hilfe mit Ämtern unserer Stadt, falls man mit dem Papierkram nicht klar kommt.

    Für monatlich 75 Euros monatlich extrem wenig. Man kann nämlich auch seinen Hausschlüssel beim Nachbarn lassen, oder aber den Notruf vom ASB, Malteser, Johanniter, oder wer auch immer in Anspruch nehmen, den sogar die Krankenkasse zahlt. In 10 Jahren habe ich mich nur 2 x ausgesperrt, 2 x bin ich gestürzt und konnte nicht aufstehen und hab mich zum Telefon hingerobbt, und nur einmal war es ernst, da bin ich gestürzt und hab mir einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen, konnte mich nicht von der Stelle bewegen und habe 15 Stunden gelegen, bis die Nachbarn mein Schreien hörten und im Seniorenheim nach dem Generalschlüssel und einen Krankenwagen fragten. Ach, und eine Tasche für das Krankenhaus haben sie mir auch gepackt und dafür 25 Euros extra berechnet.

    Aus diesem Grund kündigen die meisten Mieter nach 2 Jahren den Service-Vertrag und sparen sich die 75 Euros. Sie ziehen andere Möglichkeiten vor.

    Und nun zum Problem und der Frage:

    Wenn ich ohne dem Service-Vertrag mich einmal aussperre, oder in der Wohnung liegenbleibe, sieht der Vermieter keine Verpflichtung, mit dem Generalschlüssel meine Wohnung aufzuschließen, weil ich ja die Service-Pauschale nicht zahle. Wenn er es tut, dann höchstens ungern und aus "menschlichen Gründen" und man kommt sich wie ein Bettler vor, der um Almosen bittet. Ist das rechtskonform, sich einen Wohnungsschlüssel (in diesem Fall ein Generalschlüssel zu allen Wohnungen) zu halten, ohne der Verpflichtung im Notfall zu helfen? Und ohne schriftliche Genehmigung des Mieters? Gegen welchen § verstößt es?

  • oder in der Wohnung liegenbleibe, sieht der Vermieter keine Verpflichtung, mit dem Generalschlüssel meine Wohnung aufzuschließen, weil ich ja die Service-Pauschale nicht zahle

    Und das ist vom Mietrecht her auch korrekt. Man kündigt ja diesen Bereitschafts Service, weil man ihn nicht mehr in Anspruch nehmen will. Also kann man auch keine Leistung erwarten. Allerdings macht sich der Verwalter eventuell wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er weiß, dass sich jemand in einer Notlage befindet.

  • Wenn die Vermutung naheliegt, dass jemand tot oder verletzt in der Wohnung liegt, wird er die Wohnung schon aus menschlichen Gründen öffnen. Alles andere wäre Fahrlässigkeit. Die Frage ist aber, ob er von dem Mieter überhaupt so einen Schlüssel halten darf, wenn dieser keine Service-Pauschale zahlt und auch keine schriftliche Genehmigung dafür hat.

  • ob er von dem Mieter überhaupt so einen Schlüssel halten darf

    Das kann man so pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an, ob das Objekt wie ein Wohnheim anzusehen ist und der Vertrag dementsprechend gestaltet ist. Hierbei gelten andere Regelungen. Wenn es hingegen ein normaler Wohnungsmietvertrag ist, dann wäre das nicht zulässig ohne Einwilligung des Mieters. Da bekannt ist, dass der Vermieter einen Schlüssel hat, darf man daher den Schließzylinder austauschen.

    (Bitte keine Vollzitate setzen)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!