Auskunftsrecht einzelner Erbe innerhalb der Erbengemeinschaft - kein Mietvertrag vorhanden

  • Guten Abend,

    Meine Mutter ist Mitglied einer Erbengemeinschaft bestehend aus 3 Miterben (zu je 1/3) und somit Miteigentümerin eines von mehreren Nachlassobjekten (Immobilie).
    Die Erbengemeinschaft selbst ist massiv verstritten.

    Einer der Mieter wurde vermutlich bei der unerlaubten Untervermietung eines Ladengeschäfts erwischt.
    Da der Erbengemeinschaft der Mietvertrag mit dem Mieter nicht mehr vorliegt (verschlampt oder durch Miterben unterschlagen), habe ich zunächst den Mieter aufgefordert mir den Mietvertrag offenzulegen was dieser jedoch verweigert.
    Der Mieter will nur der gesamten Erbengemeinschaft den entsprechenden Mietvertrag offenlegen, was die Miterben aber vermutlich ablehnen werden (aus reiner Boßhaftigkeit und zum eigenen Nachteil einfach aus Prinzip).

    Wie kann meine Mutter als einzelnes Mitglied der Erbengemeinschaft gegen einen Mieter vorgehen (ohne Hilfe der Miterben), der im Verdacht steht eine unzulässige Untervermietung begangen zu haben vor dem Hintergrund, dass uns bzw. meiner Mutter der Mietvertrag selbst nicht vorliegt?

    Auskunftsklage gegen Mieter?
    Stufenklage gegen Mieter?
    Schadenersatzklage wegen Untervermietung gegen Mieter?

    Vielen Dank für etwaige Kommentare!

  • Meines Wissens hat der Vermieter gar kein Recht auf Einsichtnahme in die Mietvertragskopie des Mieters.
    Erst wenn der Vermieter klagt (z.B. auf Unterlassung der Untervermietung), wird der Mieter evtl. den Vertrag dem Gericht vorlegen (z.B. als Beweis, dass Untervermietung doch erlaubt ist).
    Klagen kann nur die Erbengemeinschaft gemeinsam - außer die stellen einem Mitglied eine Vollmacht aus, dass es solche Themen auch für die anderen rechtsgültig machen darf.

    Da letzteres bei Euch auch unwahrscheinlich erscheint: Pech gehabt, lieber mit anderen Themen beschäftigen (z.B. wie man den alles blockierenden Streit mit den Mit-Erben lösen kann).

    Frage: Welcher monetäre Schaden für die Vermieter ist durch die Untervermietung entstanden? (Falls keiner, dann fällt eine Schadensersatzklage sowieso weg.)

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