Vermieter übervorteilt Mieterin ohne Mietvertrag als Renovierungsgehilfin auf eigene Kosten

  • Guten Abend zusammen,

    ich bin hier ganz neu angemeldet und zwar aus folgenden Gründen. Eine sehr gute Freundin alleinerziehende Rentnerin (Erwerbsminderungsrente, wegen Krankheit) und Mutter von einem Schulkind sowie einen erwachsenen Kind das ausser Haus ist, hat vor Monaten ich glaube im März das Angebot von sogenannten Freunden bekommen in deren frisch gekauftes Haus zur Miete einzuziehen, das diese Sanieren und dann als Kapitalanlage nutzen wollten.

    Da meine Freundin, wir nennen sie ab hier Frau K. In ihrem alten Mietverhältniss unglücklich war durch Lärm Belästigung durch andere Mieter und anderen Umständen, willigte sie ein und bot auch mehrfach ihre Hilfe bei den im Haus anfallenden Arbeiten an. Diese Arbeiten sollten sich bis höchstens August belaufen, leider ist es dann noch bis zum 15. September nicht zu einem unterschrieben Mietvertrag gekommen. Mündliche Absprachen über den Mietbeginn sind allerdings erfolgt, auch über die Höhe der Miete und Nebenkosten und ein Mustervertrag wurde ihr vorerst ausgehändigt, dieser sollte allerdings nicht die endgültige Fassung sein und war nicht mit Einzugsdatum oder Kontodaten versehen.

    Nun ist es so, Frau K. hat auf eigene Kosten eine mit Teppich verkleidete Holztreppe saniert, Tapeten entfernt, neu grundiert, tapeziert und gestrichen, sowie im Keller als auch die anderen Räume und auch das Laminat gekauft das vom Vermieter Herr G. verlegt wurde. Es sind ihr geschätzt um 2000 Euro an Kosten entstanden, die so war die Absprache vom Vermieter Herr G. anteilig auch übernommen werden sollten.

    Nun ist es allerdings dazu gekommen, das Herr G. an Frau K. nur 80 Euro auszahlen möchte. Ein Mietvertrag wurde heute also 2 Tage zu spät ausgehängt, der Schlüssel befindet sich noch immer im Besitz von Herrn G. und dieser ist der Meinung da noch nicht alles fertig tapeziert und gestrichen wäre (es fehlen noch einige Nacharbeiten) hätte er allen Grundbund das Recht Frau K. weder das Geld noch im Endeffekt den Mietvertrag zu geben, da es ja genug andere Interessenten geben würde und die Renovierung also tapezieren und streichen seines 165 qm Häuses wäre allein Sache des Mieters und die von ihm gekaufte Trittschaldämmung von 250 Euro sollte sie ihm auch noch erstatten, beziehungsweise wird er verrechnen mit dem von ihr gekauften Laminat und anderem was er übernehmen sollte (kosten für das tapezieren mit Raufasern) nach seiner Meinung sollte Frau K. froh sein nun überhaupt noch einziehen zu dürfen und Vermieter G.'s Frau hatte einen mentalen Ausbruch am 14.09 bei dem sie sehr laut auf der Straße Frau K. angeschriehen hat wie wütend sie auf Frau K. Wäre das es Frau K. schon Angst machte.

    Frau K. wohnt da sich die Sanierung so lange hingezogen hat derzeit bei ihren Eltern im Haus mit ihrer Tochter, Frau K. ist gesundheitlich beeinträchtigt und fühlte sich die gesamte Zeit bereits stark überfordert von der Masse und den Kosten der ihr auferlegten Renovierungsaufgaben, Freunde haben geholfen und dennoch war es zeitlich und körperlich nicht möglich alles auf Wunsch von Herrn G. So schnell zu erledigen, mit einem Grundschulkind und einer ehrenamtlichen Tätigkeit einmal in der Woche zusätzlich dazu mehrere kronische Krankheiten und Kosten die eigentlich als Kosten des Herrn G. abgesprochen waren.

    Nun langer Text und leider ist es eigentlich noch komplizierter.

    Frau K. muss jetzt einen Kredit aufnehmen um die geforderten 3 Monatsmieten als Kaution aufzubringen die er ihr nun auch noch als Forderung auferlegt hat und er weigert sich eine Mietkautionsversicherung abschließen zu lassen die erstenmal für die Forderungen einstehen würde.

    Desweiteren ist unklar ob er Frau K. Nun endlich den Schlüssel aushändigen wird, vor allem bevor sie die gesamte Kaution bezahlt hat. Er möchte das Geld in einer Summe haben und behauptet er könne ihr sonst den Schlüssel nicht geben.

    Eine Anwältin wurde gestern zu Rate gezogen, konnte allerdings noch nicht abschließend einen weiterführenden Rat geben der Abhilfe und Klarheit schaffen konnte.

    Der Vorschlag der Anwältin war es eine Aufrechnung zu machen und die der Frau K. entstandenen Kosten von den zukünftigen Mietzahlungen an Herrn G. und Frau Ausraster einzubehalten. Es handelt sich mindestens um eine Summe von 1000 Euro laut Frau K.

    Habt ihr Ratschläge? Hier ist eine alleinerziehende Mutter verzweifelt und am Ende ihrer Kräfte, Herr G. machte Scherze über ihre Arbeit, sie wäre für ihn eine billige Arbeitskraft.

    Ich sehe es persönlich als absolute Übervorteilung von Frau K.

    Die Miete ist hoch und selbst die Garage soll nun nicht mehr Teil der Mietsache sein. Die Grundsteuer soll sie plötzlich nach qm Anteil am Garten zahlen und ihre Möbel die bereits beim Auszug aus der alten Wohnung unterstehen und die sie teilweise aufgebaut hat, hätte Frau K. nicht aufbauen dürfen.

    Freundschaft ist da natürlich nicht mehr zu erwarten und eine gütliche Einigung leider auch nicht mehr.

    Frau K. ist nahe an einem Zusammenbruch.

    Nun das war alles und das war ehrlich.

    Vielleicht wisst ihr etwas, ich weiß langsam nicht weiter und guter Rat ist teuer. Danke

  • ein Mustervertrag wurde ihr vorerst ausgehändigt, dieser sollte allerdings nicht die endgültige Fassung sein

    Aufgrund dieses Vertragsentwurfs war es so vergesehen, dass der Vertrag erst mit Unterzeichnung zustande kommen soll. Man könnte nämlich meinen, dass schon ein mündlicher Vertrag zustande kam, was aber aufgrund des Entwurfs und §154 Abs.2 BGB nicht der Fall ist. Es war daher sehr unüberlegt, dass die Freundin schon Geld investiert hat ohne irgend eine Sicherheit zu haben.

    Freundschaft ist da natürlich nicht mehr zu erwarten und eine gütliche Einigung leider auch nicht mehr.

    Somit wäre zunächst die grundsätzliche Frage, was die Freudin gerne möchte. Einen Vertrag und einziehen, oder aufgrund der Situation doch etwas anderes suchen. Dementsprechend kan man dan weiter überlegen.

    Es sind ihr geschätzt um 2000 Euro an Kosten entstanden, die so war die Absprache vom Vermieter Herr G. anteilig auch übernommen werden sollten.

    Hierbei wird sich die Frage stellen, ob das im Streitfall dann irgend wie nachweisbar ist, dass es solche Absprachen gab, und wie diese ganz genau lauten. Aber ich befürchte, das ist letztlich alles sehr ungenau besprochen worden, sodass man letztlich nichts konkretes an Fakten hat.

    Der Vorschlag der Anwältin war es eine Aufrechnung zu machen und die der Frau K. entstandenen Kosten von den zukünftigen Mietzahlungen an Herrn G. und Frau Ausraster einzubehalten.

    Das ist grundsätzlich eine gute Idee, man muss aber nochmal prüfen, ob wirklich eine fundierte Aufrechnungslage gegeben ist.

    Ich sehe es persönlich als absolute Übervorteilung von Frau K.

    Die zum Teil auch mit selbst verschuldet ist, da viel zu unklare Absprachen getroffen wurden. Da muss sich die Freundin auch selbst Fehler eingestehen.

    Desweiteren ist unklar ob er Frau K. Nun endlich den Schlüssel aushändigen wird, vor allem bevor sie die gesamte Kaution bezahlt hat.

    Zuerst muss dazu erstmal der Vertrag unterschrieben werden. Die Zahlung der Kaution ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus der vertraglichen Vereinbarung. Vor dem Vertrag sollte nicht noch mehr gezahlt werden.

    Habt ihr Ratschläge?

    Weiterhin miteinander reden. Es ist oder war doch immerhin mal eine Freundschaft. Und so sollte man zumindest mal den Eigentümer direkt auf den Kopf zu fragen können, warum er solche Spielchen mit einem spielt anstatt dass man sich auf das Wort verlassen kann.

  • Danke Fruggel,

    natürlich hat Frau K. sehr viele Fehler gemacht, ist verständlich da ihr tatsächlich immer vorgemacht wurde das es alles gar kein Problem wäre und es fair zugehen würde. Uns Freunde hat das zusehen dabei viel Zeit (Mitarbeit im Haus und Umzug) und Nerven gekostet, wir waren schon lange voller Misstrauen. Jetzt steht fest, sie wird trotz fehlenden Alternativen nicht einziehen und ist faktisch Obdachlos mit Kind. Ich bin mit meinem Latein am Ende und hoffe es wird gut ausgehen. Trotzdem Danke für die Mühe.

  • Wenn sie schon entschieden hat, dass sie dort nicht einziehen wird, dann soll sie sich auf die Suche nach einer anderen Wohnung konzentzrieren und nicht mehr mit der Misere und den gemachten Fehlern beschäftigen.

    Wenn sie möchte (und die Beweislage das hergibt - das kann die Anwältin am besten beurteilen) dann kann sie die gekauften Materialien oder stattdessen einen finanziellen Ausgleich vom Vermieter fordern (eine Aufrechnung mit zukünftigen Mieten fällt ja jetzt weg). Möglicherweise wird aber ein Teil davon verloren sein, was sie als Lehrgeld verbuchen solle.

  • Danke das ihr euch dem langen Text und dem Sachverhalt angenommen habt, das ist nicht selbstverständlich.

    Da meine Freundin nun auch noch von ihren Eltern am Sonntag vor die Tür gesetzt wird, sind wir natürlich nur noch mit der Wohnungssuche beschäftigt.

    Ich vermute das sie vorübergehend in meiner sehr kleinen Wohnung mit Hund, Kind und Katze überleben muss.

    Andere ebenfalls in meinen Augen unvernünftige Bekannte haben ihr leichtfertig gut zugeredet nicht einzuziehen, in meinen Augen war das die allerschlechteste Entscheidung die sie in so einem Fall treffen konnte und nun müssen wir es ausbaden. Leider hat sie nicht auf mich gehört. Schlechter Rat ist leicht gegeben, wenn man die Folgen nicht aushalten muss.

    Habt ein schönes Wochenende und vielleicht warnt dieser Trade in Zukunft einen Menschen und bewart vor Schäden und existenziellen Notlagen

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