Minderung trotz Reaktion?

  • Hallo,

    ich möchte gerne wissen, ob eine Mietminderung auch möglich ist, wenn von Vermieterseite aus zwar reagiert wird, aber die beteiligten Handwerker etwas langsam sind. Dazu habe ich drei Fragen, die weiter unten stehen.

    Konkret ist es in einer Wohnung zu einer möglichen Schimmelbildung gekommen. Der Mieter hat unterschrieben, dass er die Wohnung renoviert übernommen hat, tatsächlich sollte er aber selbst noch einige Arbeiten durchführen und hat vom Vormieter, der renoviert übergeben musste, Geld dafür erhalten.

    Nun wurde im Bad die Tapete mit Latexfarbe, deren Verwendung gemäß MV nicht zulässig ist, nicht entfernt, der Mieter duscht häufig und lange, und es sieht so aus, als ob unter der Tapete eine dunkle Verfärbung zu sehen ist. Zusätzlich sind im benachbarten Schlafzimmer Verfärbungen aufgetreten.

    Der Vermieter wurde zunächst nicht von den Mängeln in Kenntnis gesetzt. Seit Kenntnis darüber besteht, hat die Vermieterseite einen Maler mit der Inaugenscheinnahme der Schäden beauftragt. Dieser hat sich (auch wegen schlechter Erreichbarkeit des Mieters) gut 4 Wochen Zeit gelassen.

    Im Bad ist wohl tatsächlich die Latexfarbe Schuld am Schimmelbefall. Im Schlafzimmer wurde an einer kleinen Stelle eine erhöhte Wandfeuchte gemessen, vermutlich handelt es sich um ein winziges Leck im Wasserrohr. Der Schaden ist inzwischen der Versicherung gemeldet, die Lecksucher kommen in den nächsten Tagen.

    Der Mieter hatte zwar keine Mängel angezeigt, aber via Mieterbund eine Mietminderung von 30% angekündigt. Ich denke, dass dieses Schreiben (von Mitte Juni) als Mängelrüge akzeptiert werden kann.

    Die Miete wird nun seit August um 33% gekürzt.

    Ist das grundsätzlich zulässig, obwohl die Vermieterseite reagiert und die Schadensbehebung nicht weiter beschleunigt werden kann?

    Ist der Schaden im Bad wegen der falschen Farbe, wo die Verpflichtung zur Renovierung von Seiten des Mieters nicht wahrgenommen wurde, nicht ohnehin Mietersache?

    Die Schäden im Bad sind nur zu sehen, weil an einer kl Stelle (2 cm²) ein Loch in der Tapete ist. Der Schaden im Schlafzimmer zeigt sich als leichte Verfärbung ebenfalls unter der Tapete. die optische Beeinträchtigung ist also minimal. M.E. ist die Mietminderung unangemessen hoch, gemäß Tabelle würde ich maximal 5-10 % ansetzen. Sehe ich das richtig?

    LG
    CL 161

  • Hallo CL-161,

    "ich möchte gerne wissen, ob eine Mietminderung auch möglich ist, wenn von Vermieterseite aus zwar reagiert wird, aber die beteiligten Handwerker etwas langsam sind."
    Eher nicht.

    "Konkret ist es in einer Wohnung zu einer möglichen Schimmelbildung gekommen."
    Das passt nicht zusammen.

    "Der Mieter hat unterschrieben, dass er die Wohnung renoviert übernommen hat, tatsächlich sollte er aber selbst noch einige Arbeiten durchführen und hat vom Vormieter, der renoviert übergeben musste, Geld dafür erhalten."
    Zu solcher Mauschelei äussere ich mich nicht.

    "Nun wurde im Bad die Tapete mit Latexfarbe, deren Verwendung gemäß MV nicht zulässig ist, nicht entfernt, der Mieter duscht häufig und lange, und es sieht so aus, als ob unter der Tapete eine dunkle Verfärbung zu sehen ist."
    Aha, Römische Dampfsauna...?

    "Zusätzlich sind im benachbarten Schlafzimmer Verfärbungen aufgetreten."
    Das kommt (wahrscheinlich) davon, Taupunkt unterschritten?.

    "Der Vermieter wurde zunächst nicht von den Mängeln in Kenntnis gesetzt. Seit Kenntnis darüber besteht, hat die Vermieterseite einen Maler mit der Inaugenscheinnahme der Schäden beauftragt. Dieser hat sich (auch wegen schlechter Erreichbarkeit des Mieters) gut 4 Wochen Zeit gelassen."
    Ja und? Handwerker stehen nicht auf Abruf zur Verfügung.

    "Im Bad ist wohl tatsächlich die Latexfarbe Schuld am Schimmelbefall."
    Eher nicht, sondern mangelhaftes Heizen und Lüften.

    "Im Schlafzimmer wurde an einer kleinen Stelle eine erhöhte Wandfeuchte gemessen, vermutlich handelt es sich um ein winziges Leck im Wasserrohr. Der Schaden ist inzwischen der Versicherung gemeldet, die Lecksucher kommen in den nächsten Tagen.
    Der Mieter hatte zwar keine Mängel angezeigt,"
    Dazu ist er aber zwecks Schadenminderung gesetzlich verpflichtet.

    "via Mieterbund eine Mietminderung von 30% angekündigt."
    Lachhaft.

    "Ich denke, dass dieses Schreiben (von Mitte Juni) als Mängelrüge akzeptiert werden kann."
    Nein.

    "Die Miete wird nun seit August um 33% gekürzt."
    Finde ich nicht korrekt. Ich würde den Mieter schriftlich nachweislich abmahnen.

    "Ist das grundsätzlich zulässig, obwohl die Vermieterseite reagiert und die Schadensbehebung nicht weiter beschleunigt werden kann?"
    Wie gesagt: Nein.

    "Ist der Schaden im Bad wegen der falschen Farbe, wo die Verpflichtung zur Renovierung von Seiten des Mieters nicht wahrgenommen wurde, nicht ohnehin Mietersache?"
    Ja.

    "M.E. ist die Mietminderung unangemessen hoch, gemäß Tabelle würde ich maximal 5-10 % ansetzen. Sehe ich das richtig?"
    Das ist Ansichtssache.... Meiner Meinung nach wäre eine MM weder aus sachlichen noch aus formellen Gründen zulässig.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. August 2011 um 00:08)

  • Zitat

    Die Miete wird nun seit August um 33% gekürzt.

    Kommentar von Asterix:"Die Römer, die spinnen."

    Zitat

    gemäß Tabelle würde ich maximal 5-10 % ansetzen. Sehe ich das richtig?

    Was ist das denn für eine Logik? Einerseits sieht man 5 - 10% als richtig an, andererseits kürzt man tatsächlich um 33%. Wie intelligent muss man als Leser sein, um dies zu verstehen?

  • Einerseits sieht man 5 - 10% als richtig an, andererseits kürzt man tatsächlich um 33%.


    Tja, getreu dem Motto: "Nicht kleckern, sondern klotzen!":D:cool:

  • als ich das gelesen habe, kam mir nur ein Gedanke: Das ist doch die Wahl zwischen Pest und Cholera... für eins müssen Sie sich entscheiden.
    Entweder die Latexfarbe, die wohl so dicht ist dass die Wand schimmelt, oder normale Farbe, dann fällt die Tapete in der Dusche eh irgendwann ab wenn sie dauernd nass wird.
    Welcher Honk tapeziert in der Dusche... da wär ich gar net eingezogen, kann ja nix vernünftiges sein. Da gehören Fliesen, Stein oder wenn halb gefliest ist oben ein guter Putz hin, dann kann man auch Dampfsaunen so lang man will :)

    Liebe Grüßle

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