Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob eine Mietminderung auch möglich ist, wenn von Vermieterseite aus zwar reagiert wird, aber die beteiligten Handwerker etwas langsam sind. Dazu habe ich drei Fragen, die weiter unten stehen.
Konkret ist es in einer Wohnung zu einer möglichen Schimmelbildung gekommen. Der Mieter hat unterschrieben, dass er die Wohnung renoviert übernommen hat, tatsächlich sollte er aber selbst noch einige Arbeiten durchführen und hat vom Vormieter, der renoviert übergeben musste, Geld dafür erhalten.
Nun wurde im Bad die Tapete mit Latexfarbe, deren Verwendung gemäß MV nicht zulässig ist, nicht entfernt, der Mieter duscht häufig und lange, und es sieht so aus, als ob unter der Tapete eine dunkle Verfärbung zu sehen ist. Zusätzlich sind im benachbarten Schlafzimmer Verfärbungen aufgetreten.
Der Vermieter wurde zunächst nicht von den Mängeln in Kenntnis gesetzt. Seit Kenntnis darüber besteht, hat die Vermieterseite einen Maler mit der Inaugenscheinnahme der Schäden beauftragt. Dieser hat sich (auch wegen schlechter Erreichbarkeit des Mieters) gut 4 Wochen Zeit gelassen.
Im Bad ist wohl tatsächlich die Latexfarbe Schuld am Schimmelbefall. Im Schlafzimmer wurde an einer kleinen Stelle eine erhöhte Wandfeuchte gemessen, vermutlich handelt es sich um ein winziges Leck im Wasserrohr. Der Schaden ist inzwischen der Versicherung gemeldet, die Lecksucher kommen in den nächsten Tagen.
Der Mieter hatte zwar keine Mängel angezeigt, aber via Mieterbund eine Mietminderung von 30% angekündigt. Ich denke, dass dieses Schreiben (von Mitte Juni) als Mängelrüge akzeptiert werden kann.
Die Miete wird nun seit August um 33% gekürzt.
Ist das grundsätzlich zulässig, obwohl die Vermieterseite reagiert und die Schadensbehebung nicht weiter beschleunigt werden kann?
Ist der Schaden im Bad wegen der falschen Farbe, wo die Verpflichtung zur Renovierung von Seiten des Mieters nicht wahrgenommen wurde, nicht ohnehin Mietersache?
Die Schäden im Bad sind nur zu sehen, weil an einer kl Stelle (2 cm²) ein Loch in der Tapete ist. Der Schaden im Schlafzimmer zeigt sich als leichte Verfärbung ebenfalls unter der Tapete. die optische Beeinträchtigung ist also minimal. M.E. ist die Mietminderung unangemessen hoch, gemäß Tabelle würde ich maximal 5-10 % ansetzen. Sehe ich das richtig?
LG
CL 161