Einspruch gegen Anpassung an Mietspiegel trotz niedriger Miete sinnvoll?

  • Hallo,

    ich bin Mieter einer 67qm großen 3 - Raumwohnung, Plattenbau von 1989. Dieser wurde nach der Wiedervereinigung saniert aber nicht aufwändig. Bisher erfolgten Mieterhöhungen regelmäßig entsprechend den gesetzl. Regelungen. Beigefügt waren immer Beispielmieten vergleichbarer Wohnungen die auch plausibel waren und immer über meiner Miete lagen.

    Neuerdings gibt es für die Stadt einen einfachen Mietspiegel mit mietsteigernden und mietminderten Faktoren. Insgesamt steigt dadurch der mögliche Mietrahmen. Ich bleibe auch nach der Erhöhung immer noch deutlich darunter.

    Nun die Frage : In der Aufstellung der Einflussfaktoren wurde mindestens ein eindeutiger Fehler gemacht. Langt das um den Vermieter auflaufen zu lassen und die Mietsteigerung hinauszuzögern ?

  • Was genau ist mit "auflaufen lassen" gemeint? Wenn man nicht zustimmt, könnte der Vermieter vielleicht die Erhöhung gerichtlich durchsetzen, und dann läuft man als Mieter auf.

  • Eben, bis jetzt bin ich ja immer noch sehr gut gestellt mit meiner Miete. Deswegen würde sich das Ganze nur lohnen wenn es sehr sicher ist das man durchkommt.

  • Es gibt drei Möglichkeiten,
    man stimmt nicht zu,
    man stimmt zu,
    oder man stimmt zu, aber mit einem niedrigeren Betrag als der Vermieter will, weil man diesen für ortsüblich hält.

    Da muss sich jeder Mieter für sich entscheiden.

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