Ich habe eine Frage zum Thema Doppelabrechnungsverbot.
In unseren (merkwürdigerweise teils sehr verschieden ausfallenden) Mietverträgen, sind die Neben-Kosten einzeln aufgeführt. Soweit klar.
Wir haben jetzt die Abrechnung erhalten und sollen nun immense Nachzahlungen leisten. Dazu ist zu sagen, dass das Haus sch... alt ist und schlecht erhalten. Der Vermieter kümmert sich einen Dreck um das Haus und ist in meinen Augen ein gieriger Kapitalist. und unsere Vermutung ist, dass er sich (vorzugsweise an den Nebenkosten) gesund stößt, weil fast alle Mieter Hartz bekommen und somit die Abrechnungen ohnehin vom Amt übernommen wird. ![]()
Lt. Abrechnung sollen wir nun zu den Hauswartskosten auch noch Treppenhaus- und Straßenreinigung bezahlen. Die Rechnungen liegen vor, nachdem wir Einsicht verlangt hatten.
Mithin der Tatsache, dass nur einzelne Wohnungen einen Wasserzähler haben und eine Kneipe im Haus (deren Wasserzähler kaum noch abzulesen ist), deren Kosten wir wohl zahlen sollen, wie es aussieht: Wir sollen so laut Abrechnung jeder ca 200l!! Wasser am Tag verbrauchen!
Meine Frage nun: In wie weit liegen hier Kosten doppelt vor?