Hausverkauf kurz nach Einzug - Vereinbarung Wohndauer bei Verkauf

  • Liebe Community,

    Ich brauche Rat.

    Ich bin seit 9 Monaten alleinerziehend habe 2 Kinder und einen Kater.

    Nach der Trennung habe ich mich direkt auf die Wohnungssuche gemacht. Leider merkte ich, daß es sehr sehr schwer ist etwas bezahlbares für uns zu finden. Umso mehr freute ich mich, als ich endlich etwas fand. Nur durch Vitamin B. Eine Bekannte hatte sich für mich umgehört und den Kontakt hergestellt.

    Im März habe ich mir die Wohnung angeschaut, im April den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe mich gefreut endlich was bezahlbares gefunden zu haben. Hier im Ort sind 10 €/qm üblich, mein Vermieter nimmt 5 €/qm. Da war mir egal ob es 150 qm sind. Zudem gibt es hier kaum Wohnungen.Die Wohnung befindet sich in einem ursprünglichen Mehrgenerationenhaus. Wir wohnen oben, der Vermieter unten.

    Eingezogen sind wir am 28.06.25, also vor genau 4 Wochen. Der Vermieter hat vorher größtenteils neu tapeziert. Er hat vieles versprochen und nur verzögert durchgeführt, wie z.B. Das Anbringen von Rauchmeldern. Bei Einzug bemerkten wir direkt , das das Wasser in der Dusche nicht warm wird. Gemeldet, Klempner kam zwei Tage später und fuhr wieder. Wasser blieb kalt und der Klempner kam ein zweites Mal. Wieder ging es nicht. 3 Tage wurde ich dann vom Vermieter vertröstet.. " heute kommt er nicht, aber bestimmt morgen, wir können es gerne aber nochmal ausprobieren. Vielleicht befienst du falsch. Ihr könnt auch sonst unten duschen." Ich lehnte ab und wurde sauer... kümmerte mich letzendlich selber und hörte vom Klempner das der Vermieter sich erst nach meiner Ansage kümmerte. Der Vermieter log mich also die ganzen Tage an... Das Problem war dann am 05.07. Endlich gelöst.. Nun kann ich endlich ankommen, dachte ich.

    Am 08.07. stand versehentlich ein Fotograf vor unserer Tür, der eigentlich zum Vermieter wollte. Dieser machte 2 Stunden später Fotos vom Grundstück. Ich hatte ein komisches Gefühl und auf Nachfrage beim Vermieter hieß es, er wolle nur schätzen lassen, nicht verkaufen. Gestern morgen musste ich fefeststellen, das dieses Haus bei Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten wird. Ich kontaktierte meinen Vermieter per Telefon, der sich versuchte rauszureden. Er konnte meine Aufregung gar nicht verstehen. Er wolle doch erstmal schauen ob das möglich ist mit der Preisvorstellung, zudem würde es mich gar nichts angehen. Ich könne dich zumindest ein ein paar Monate hier wohnen... Ich war total schockiert, fühlte mich betrogen, da der Vermieter zu gab, das er vor Mietvertragsabschluss schon wusste das er verkauft.

    Nach meinem Erstberatungsgespräch mit einem Anwalt am Telefon über die Rechtsschutz suchte ich nochmal das Gespräch. Der neue Eigentümer kann mich wegen Eigenbedarf innerhalb 3 Monate kündigen. Ausser es gibt eine Vereinbarung das ich länger hier wohnen bleiben darf.

    Mein Vermieter willigte ein, dazu ein Schreiben aufzusetzen, das heute Abend unterschrieben werden soll. Wir einigten uns auf 2 jahre bei verkauf und zu gleichen mietkonditonen damit ich Zeit genug habe um was neues zu finden.

    Kann mir jemand sagen was da drin stehen muss, damit es rechtens ist?

  • Kann mir jemand sagen was da drin stehen muss, damit es rechtens ist?

    Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich einen Rechtsanwalt. Eine solche Vereinbarung hat entsprechende rechtliche Folgen, und nur ein Anwalt kann dafür die Verantwortung übernehmen.

    Allgemein gesagt ist es möglich, einen Kündigungsverzicht durch den Vermieter zu vereinbaren. Dieser wirkt dann auch auf einen Käufer weiter, da dieser den Vertrag so übernehmen muss wie er ist.

    Man sollte aber darüber nachdenken, dass die Vereinbarung nicht nur ab dem Zeitpunkt des Verkaufs gelten soll, sondern ab sofort. Denn man darf nicht vergessen, dass ein Haus mit zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, eine rechtliche Sonderstellung hat. Hier kann der Vermieter kündigen ohne dafür einen Grund zu brauchen. Der jetzt aktuelle Vermieter könnte also noch kurz vor dem Verkauf kündigen, und dann wäre die ganze Vereinbarung hinfällig.

  • Vielen Dank für Ihre Info.

    Das hilft mir sehr weiter.

    Leider kann ich diesbezüglich erst in 3 Monaten zum Anwalt. Die Sparte wohnen hatte ich nicht mitversichert. Rechtsschutz diesbezüglich habe ich erst in 3 Monaten. Zudem hätte ich zeitlich nicht mehr viel Spielraum. Am Dienstag kommen die ersten Interessenten.

    Ich hatte gestern allerdings eine Erstberatung am Telefon über die Rechtsschutz. Die hatte allerdings nur gesagt das man es vereinbaren kann, aber nicht wie es schriftlich festgehalten werden muss. Deshalb meine Frage. Nicht das es nachher ungültig ist, weil es formlich falsch ist.

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