Hallo ihr, ich habe zu dem Thema schon im Forum gesucht aber nichts entsprechendes gefunden.
In meiner Wohnung sollen "Rauchwarnmelder der neuen Generation" eingebaut werden. Da ich das Schreiben bereits im Mai erhielt: kann ich dem noch widersprechen oder ist diese Frist abgelaufen (bitte nicht lachen, ich bin da einfach nicht auf dem Laufenden)?
Mein Mieterschutzbund vor Ort riet mir, die Einwilligung zur Erhebung der Daten nicht zu unterschreiben, jedoch muss ich wohl den Einbau dulden. Was meiner Meinung nach nicht ganz korrekt ist, denn es sind bereits funktionierende Rauchwarnmelder installiert und es stellt keine Modernisierung dar wie im Falle eines Ersteinbaus. Ich bin ehrlich gesagt sehr unsicher was ich jetzt tun kann und soll - denn "ausspioniert" werden möchte ich nicht. Ich hoffe man kann mir hier etwas helfen.
Duldung des Einbaus neuerer Funkrauchwarnmelder
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Suse1963 -
24. Juli 2025 um 08:27 -
Erledigt
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Deine Sorgen um eine "Spionage" sind vollkommen unbegründet. Rauchwarnmelder der neusten Generation heißt nur, dass die Wartung "digital" durchgeführt werden kann, dass mögliche Funktionsstörungen automatisch erkannt werden und eine Fehlerbehebung im Falle einer Störung auch von extern erledigt werden kann. Diese Rauchwarnmelder haben keine Mikrofone oder Kameras eingebaut.
Widersprechen kann man so einem Einbau auch nicht, selbst wenn Du das Schreiben erst gestern erhalten hättest.
Mein Mieterschutzbund vor Ort riet mir, die Einwilligung zur Erhebung der Daten nicht zu unterschreiben
Was war denn der Grund dieser Datenerhebung und warum hat der Mieterschutzbund dazu geraten, diese nicht zu unterschreiben?
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Dulden muss man den Einbau. Es liegt beim Vermieter, welche Geräte er wählt, um seiner Pflicht nachzukommen.
Diese neueren Geräte messen auch fortlaufend die Luftfeuchtigkeit und CO2 Gehalt. Dies fällt unter persönliche Daten, was in der Allgemeinheit als Spionage empfunden wird, weswegen es die Möglichkeit gibt, der Speicherung nicht zuzustimmen.
Eine Mieterhöhung ist für diese neuen Geräte nicht gerechtfertigt, da es sich nicht um eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes handelt. Die CO2 Messung an der Decke ist ohne Effekt. Bis dort das Gas angekommen ist, ist man unten längst mindestens bewusstlos. Außerdem sagt die Luftfeuchtigkeit an der Decke nichts aus zu einem möglichen Problem von Schimmelbildung, weil die kritischen Bereiche an den Außenwänden sind.
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Eine Mieterhöhung ist für diese neuen Geräte nicht gerechtfertigt, da es sich nicht um eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes handelt.
Das sehe ich auch so Fruggel - bis auf Küche hängen im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur Rauchwarnmelder - eine Modernisierung wäre es beim Ersteinbau. Ich werde der Mieterhöhung auch nur unter Vorbehalt zustimmen. Denn die stellt in meinen Augen nichts anderes als das dar, wofür mein Mietkonzern bekannt ist.
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Ich werde der Mieterhöhung auch nur unter Vorbehalt zustimmen.
Vom Gesetz her ist eine Zustimmung bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung nicht vorgesehen. es ist eine einseitige Erklärung. Wenn man der Mieterhöhung widerspricht, ist das also mehr eine Mitteilung, dass man diese nicht für berechtigt hält.
Außerdem kann man sich darüber Gedanken machen, ob man schon allein gegen den Einbau seinen Protest zum Ausdruck bringen will. In den Medien ist unschwer zu erkennen, dass sich Mieter in großer Zahl dagegen zu wehren versuchen. Und der Vermieter hat vorerst beschlossen, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen. Ob er mit einer Klage erfogreich wäre, lässt sich keineswegs absehen.
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Fruggel
Moin erstmal und schönen Sonntag
Vom Gesetz her ist eine Zustimmung bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung nicht vorgesehen.
Eine Zustimmungserklärung hatte ich bei einigen Dingen die gemacht worden sind (u.a. Austausch von Thermostaten) dabei oder unverzüglich erhalten. Ich weiß nicht warum mein Konzern das macht, wenn´s rechtlich nicht vorgesehen ist.
Der Mieterschutzbund riet mir den Einbau vornehmen zu lassen, da der Konzern selbst rechtlich dazu verpflichtet ist. Ich erkundigte mich ja auch direkt ob es vielleicht ein Urteil gäbe, was die neuen Geräte betrifft. Die Antwort war nein, da es einfach noch zu aktuell ist.[Mod Anmerkung: Bitte die Zitatfunktion des Forums verwenden!]
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Ich weiß nicht warum mein Konzern das macht
Das machen mehrere Vermieter so, ganz einfach um etwas Planungsmöglichkeit zu haben. Man weiß so im Voraus schon, wer die Dinge akzeptieren wird oder wo man möglicherweise überlegen muss, rechtliche Schritte einzuleiten, oder andere geeignete Maßnahmen.
da der Konzern selbst rechtlich dazu verpflichtet ist
Ja, zum Einbau ist jeder Eigentümer verpflichtet, das stimmt. Aber das Hauptargument gegen die Duldung ist, dass ja schon Rauchwarnmelder vorhanden sind, der Pflicht also schon nachgekommen wurde. Diese Geräte haben in der Regel eine Haltbarkeit von 10 Jahren und müssen erst dann wieder ausgetauscht werden. Dann nach den 10 Jahren ist es wieder eine andere Situation, aber vorher kann man sich darüber Gedanken machen, ob es sinnvolle Gründe für den Austausch gibt.
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Guten Morgen

Tja da habe ich Pech, denn die Rauchwarnmelder die ich in der Wohnung habe, sind 10 Jahre alt....Und so wie ich das mitbekommen habe, bin ich als Mieter nicht in der Position das Gerät auszusuchen.
Danke für die Antworten
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