Untermietvertrag ungültig - Untermieter zahlt keine Miete mehr

  • Frage:


    ich bin Hauptmieter, habe meinen Bruder aufgenommen der vom Amt Geld bekommt und habe dazu einen Untermietvertrag gemacht. Nun zahlt der seit 2 Monaten keine Miete mehr. Problem ist nun das mein Vermieter zwar wusste das mein Bruder hier einzieht und auch das ich dann untervermiete. Ich habe mir das aber nicht schriftlich geben lassen. Deswegen ist der Untermietvertrag nun ungültig und ich bin alleiniger Mieter. Kann ich meinen Bruder nun einfach raus schmeißen und das Schlos wechseln?

  • Deswegen ist der Untermietvertrag nun ungültig und ich bin alleiniger Mieter.

    Warum ist der Untermietvertrag ungültig? Offensichtlich hast Du ja einen Untermietvertrag mit dem Bruder, so dass der auch erst einmal gültig ist. Dein Verhältnis zu deinem Vermieter ist da irrelevant.

    Du musst das Mietverhältnis mit dem Bruder also ganz normal kündigen. Das würde hier auch fristlos gehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Untermietvertrag ist ungültig da ich diesen OHNE schriftliche Einverständniss der Vermieterin gemacht habe. Ich bin also Hauptmieter. Meinen Bruder werde ich nun Zwangsabmelden damit er ohne Wohnsitz ist und dann vor die Tür setzen lassen.

  • Oh weh... das ist eine grundlegend falsche Meinung über die gesetzlichen Bestimmungen. So funktioniert das nicht. Bitte informieren Sie sich genauer oder lassen Sie sich von einem Anwalt oder Mieterverein beraten. Der Untermieter kann sich gegen dieses Vorgehen erfolgreich wehren.

    OHNE schriftliche Einverständniss der Vermieterin gemacht habe

    Das Fehlen des Einverständnisses beeinflusst nicht die Wirksamkeit des Vertrags. Jeder kann einen Vertrag schließen, egal ob er dazu berechtigt ist oder nicht. Nur wenn man den Vertrag dann nicht erfüllen kann, hat man ein Problem.

    werde ich nun Zwangsabmelden

    Das geht nicht. Man kann nicht eine fremde Person abmelden. Und der Bruder wohnt da ja, also wäre die Abmeldung eh falsch. Die Meldung im Einwohnermeldeamt hängt nicht von einem Vertrag ab. Viele Menschen mit irgend wem zusammen ohne einen Vertrag zu haben.

    und dann vor die Tür setzen lassen

    Auch das geht so nicht nach dem Gesetz. Der Bruder hat rechtmäßig Mitbesitz an der Wohnung erhalten, und diesen durch vor die Tür setzen zu entziehen ist verbotene Eigenmacht. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher machen, und dazu muss man vorher einen Räumungstitel bei Gericht erwirken.

    Nun zahlt der seit 2 Monaten keine Miete mehr

    Deswegen kann man fristlos kündigen. Der Bruder kann diese Kündigng aber dann durch sofortige Zahlung der Schulden heilen.

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