Holzboden durch einfachen Linoleum ersetzt

  • Moin
    Wir hatten vor etwa drei Jahren einen Wasserschaden in der Mietwohnung. Nun wurde der Boden vom Vermieter renoviert – jedoch wurde der ursprüngliche Holzboden durch einfachen Linoleum ersetzt.
    Ich möchte gerne wissen, ob in diesem Fall eine Mietminderung gerechtfertigt ist und wie wir am besten vorgehen sollten. danke

  • Man hat im Allgemeinen das Recht, einen Boden in etwa der gleichen Qualität wieder zu bekommen. Denn so wie der Zustand beim Einzug war, so gilt er als vertragsgemäß vereinbart. Diesen Zustand hat ein Vermieter auch zu erhalten. Manchmal ist es nicht möglich, exakt die gleiche Beschaffenheit wieder herzustellen, aber zumindest um eine ähnliche kann man den Vermieter bitten, oder man einigt sich auf eine Reduzierung der MIete.

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