Mieter Nachbarswohnung bedroht meinen Mieter

  • Hallo zusammen,

    Folgende Situation. Ich habe vor kurzem eine Kapitalanlage gekauft. Sie wurde renoviert und ab dem 01.06. Vermietet. Mein Mieter hat bereits am ersten Tag ein merkwürdiges aufeinandertreffen mit dem direkten nachbarn. Er hat meinem Mieter vorgeworfen er habe Probleme im Supermarkt gemacht. Am 05.06. Hat der Nachbar meinen Mieter mit einem Messer bedroht und wurde kurze Zeit später mit Wiederstand von der Polizei abgeführt. Keine 2 Stunden später war er aber wieder zu Hause. Er ist offensichtlich verwirrt und hat Wahnvorstellungen. Sein Vermieter weiss bescheid und hat einen Auflösungsvertrag mit ihm und einem Zeugen unterzeichnet. Meine Frage ist, ob ein Auflösungsvertrag mehr Wert ist als eine fristlose kündigung, die ja bei diesem Tatbestand ohne vorherige Abmahnung bestehen würde. Sollte zusätzlich eine fristlose kündigung folgen? Kann er den Auflösungsvertrag anfechten? Ist das rein rechtlich der korrekte Weg für den Vermieter? Was passiert wenn er zu dem Zeitpunkt des Datums im Auflösungsvertrag nicht auszieht?

    Ich habe durch die Situation natürlich einen finanziellen Schaden. Mein mieter will nicht in der Wohnung bleiben weil er verständlicherweise Angst hat. Die Wohnung ist mit diesem Nachbarn nicht vermietbar. Habe ich gegeüber dem Nachbarn oder seinen Vermieter Anspruch auf Schadensersatz?

    Bei fragen gerne melden. Danke vorab

    Jugi

  • Meine Frage ist, ob ein Auflösungsvertrag mehr Wert ist als eine fristlose kündigung,

    Ja, weil eine Aufhebungsvereinbarung eine beidseitige Willenserklärung ist. Mit der Unterschrift wird eine einvernehmliche Entscheidung, mit frei verhandelbaren Konditionen, bestätigt. Es muss kein Kündigungsgrund angegeben oder gesetzliche Kündigungsfristen beachtet werden.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die gesetzliche Vorgaben gebunden ist, z.B. Einhaltung einer Kündigungsfrist.


    Was dein Problem und Fragestellung, ohne weitere Informationen, nicht einschätzbar macht:

    offensichtlich verwirrt und hat Wahnvorstellungen

    Damit stellt sich die Frage in wie weit dieser Mann überhaupt geschäftsfähig ist, er die Tragweite einer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag überblicken konnte, eine wirksame Vereinbarung getroffen wurde oder nicht.

    Deinem Vermieterkollegen kann man nur raten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn er sich rechtssicher dauerhaft von diesem Mieter trennen will. Bevorzugt von einem Fachanwalt für Wohneigentum- und Mietrecht.


    Ich habe durch die Situation natürlich einen finanziellen Schaden. Mein mieter will nicht in der Wohnung bleiben weil er verständlicherweise Angst hat. Die Wohnung ist mit diesem Nachbarn nicht vermietbar. Habe ich gegeüber dem Nachbarn oder seinen Vermieter Anspruch auf Schadensersatz?

    Sowohl der Nachbarmieter als auch dessen Vermieter können dir gegenüber schadenersatzpflichtig sein.

    Da das Ganze in einer WEG spielt, kommen auch Ansprüche gegen die GdWE und deren Verwaltung in Frage.

    Selbst Ansprüche gegen den Verkäufer deiner Mietwohnung sind u.U. möglich.

    Entscheidend sind die genauen Umstände, z.B. Wer wann was wusste, ggf. billigend in Kauf genommen hat oder Aufklärungspflichten versäumt wurden.


    Auch an dich der Rat:

    Anwaltlichen Rat einholen von einem Fachanwalt für Wohneigentums- und Mietrecht, ideal, wenn sich dieser Anwalt auch vertieft mit Familienrecht auskennt, mind. in der gleichen Kanzlei vertreten ist. Familienrecht, weil evtl. Betreuungsbedarf bei dem Nachbarmieter besteht und das über das Familiengericht angeregt werden kann.

    Weitere mögliche Ansprechpartner für die allgemeine Prüfung ob Hilfebedarf bei diesem Menschen besteht sind med.-psych. Dienste, Sozialdienst, Familienhilfe (haben je nach Gemeinde und Region unterschiedliche Bezeichnungen und Aufgabengebiete). Polizei bei akuten Vorfällen mit Eigen- oder Fremdgefährdung, Ruhestörung usw., nicht für eine allgemeine Einschätzung von Hilfebedarf ohne akute Auffälligkeit.

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