Nachmieter abgelehnt

  • Wir hatten die mehrfache mündliche Zusage der Verwaltung, einen Nachmieter stellen zu dürfen. Unsete Nachmieter wurden schriftlich als gerignet bezeichnet. Nun soll ein neuerMitarbeiter der Verwaltung die Wohnung bekommen, will sie aber erst nach Ablauf unserer Kündigungsfrist nehmen.Dies sei Wille des Eigentümers. Das kostet und 2,5 Monate Miete und entspricht nicht der mehrfachen telefonischen Absprache mit der Verwaltung. Ist das zulässig?

  • Es ist zulässig das sich jede Seite an den Mietvertrag hält. Ein Teil des Mietvertrages sind gewöhnlich Kündigungsfristen die für beide Seiten gelten.

    Ansonsten bleibt es natürlich dem Eigentümer überlassen, an wen vermietet wird.

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