Guten Tag zusammen,
ich möchte eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus anmieten und bin mir über eine Klausel im Mietvertrag nicht sicher.
ZitatWasserversorgung wird über Wasseruhr mit Versorger abgerechnet
Könnt ihr mir sagen, ob ich in diesem Fall für die eigenständige Anmeldung des Wassers beim örtlichen Wasserversorgers zuständig bin. Es findet sich im Laufe des Mietvertrags auch sonst keine Information, die dies genauer erläutert. Zumindestens war mir immer nur bewusst, dass die Anmeldung des Wasser eigentlich Vermietersache ist. Der Wasserverbrauch wird dann normalerweise über die Nebenkosten umgelegt. Tatsächlich ist bei der Aufzählung der Betriebskosten auch "Wasserversorgung, Entwässerung" aufgelistet. Die Betriebskosten sind mit 80€ m.M. nicht hoch (vielleicht habt ihr darüber mehr Erfahrungen), damit lässt sich dann vielleicht darauf schließen, ob mein Wasserverbrauch nun in den Betriebskosten enthalten ist.
Wegen der Auflistung: Die Vermieterin meinte, dies würde wegen des Wassers, welche die Reinigungskräfte verbrauchen, dort aufgelistet sein.
Außerdem hat die Wohnung hat tatsächlich eine Wasseruhr im Badezimmer, es gibt aber auch einen Verbrauchszähler im Keller. Falls euch das geholfen hat.
Wäre echt dankbar, wenn mir hierbei jemand seine Einschätzung geben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel