Wohnung nach Kellerbrand unbewohnbar - Entschädigung vom Vermieter?

  • Hallo, ich habe eine Bekannte bei mir aufgenommen, da ihre Wohnung durch einen (von ihr unverschuldeten) Kellerbrand unbewohnbar ist. Kann ich ihrem Vermieter gegenüber irgendwelche Kosten (Mehraufwand, Pflegeaufwand) geltend machen?

  • Grundsätzlich wäre bei solchen Fällen erst einmal die Hausratversicherung des Betroffenen der richtige Ansprechpartner. Diese erstatten in der Regel die Kosten einer externen Unterbringung.

    Ansonsten kann sie bei einer bestätigten Unbewohnbarkeit die Miete komplett mindern und ggfs. ergibt sich hieraus sogar das Recht zur fristlosen Kündigung nach 543 Abs. 2 Pkt. 1 BGB.

    Zusätzlicher Schadenersatz kann dem Vermieter da nicht abverlangt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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