Frage zur Aufstellung einer Tiefkühltruhe im Keller

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur mietrechtlichen Situation:

    Wir würden gerne in unserem separaten Kellerabteil (gemauert und abschließbar) eine Tiefkühltruhe aufstellen. Unser Vermieter untersagt dies, mit folgender Begründung:

    In den letzten fünf Jahren gab es zwei kleinere Überschwemmungen im Keller bei Starkregen (jeweils max. 5 cm Wasserhöhe).

    Der Strom läuft über die Allgemeinstromversorgung, wobei er selbst schon gesagt hat, dass wir das über die Nebenkosten abrechnen könnten. Wir wären auch bereit, einen Zwischenzähler (kWh) zu installieren, damit der Verbrauch genau erfasst wird.

    In unserem Abteil befindet sich eine Betonplattform (ca. 20 cm hoch), auf die wir die Truhe stellen würden.

    Außerdem ist ein eigener Bodenabfluss im Kellerabteil vorhanden, was das Risiko von Hochwasser oder länger stehendem Wasser weiter reduziert.


    Uns stellt sich nun die Frage:
    Hat der Vermieter das Recht, die Nutzung in dieser Form generell zu untersagen, obwohl wir für Absicherung und Stromabrechnung sorgen würden? Oder haben wir als Mieter hier ein berechtigtes Nutzungsinteresse?

    Vielen Dank vorab für jede rechtlich fundierte Einschätzung oder Erfahrungsberichte!

    Mit freundlichen Grüßen

  • Allein aufgrund des fehlenden Stromzählers könnte das abgelehnt werden. Mag sein, dass die Montage eines Zwischenzählers möglich ist, allerdings ist das ein weiterer (Verwaltungs-) Aufwand.

    Ansonsten spricht mietrechtlich gesehen nichts gegen das Aufstellen im Keller, sofern diese Kellerbox nicht explizit als Lagerraum im Mietvertrag aufgeführt wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antwort. Im Mietvertrag steht nichts weiter über das Kellerabteil. Weder über dessen Nutzung noch was nicht erlaubt ist ausser genügen Belüftung. Die Lösung mit dem Strom hat er vorgeschlagen, also geh ich davon aus das ist nicht sein springender Punkt.

  • Dann verstehe ich nun nicht, warum der Vermieter es ablehnt, wo er doch andererseits einen Vorschlag zur Lösung macht. Klingt nicht logisch. Vielleicht sollte man das Gespräch darauf aufbauen fortsetzen.

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