Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur mietrechtlichen Situation:
Wir würden gerne in unserem separaten Kellerabteil (gemauert und abschließbar) eine Tiefkühltruhe aufstellen. Unser Vermieter untersagt dies, mit folgender Begründung:
In den letzten fünf Jahren gab es zwei kleinere Überschwemmungen im Keller bei Starkregen (jeweils max. 5 cm Wasserhöhe).
Der Strom läuft über die Allgemeinstromversorgung, wobei er selbst schon gesagt hat, dass wir das über die Nebenkosten abrechnen könnten. Wir wären auch bereit, einen Zwischenzähler (kWh) zu installieren, damit der Verbrauch genau erfasst wird.
In unserem Abteil befindet sich eine Betonplattform (ca. 20 cm hoch), auf die wir die Truhe stellen würden.
Außerdem ist ein eigener Bodenabfluss im Kellerabteil vorhanden, was das Risiko von Hochwasser oder länger stehendem Wasser weiter reduziert.
Uns stellt sich nun die Frage:
Hat der Vermieter das Recht, die Nutzung in dieser Form generell zu untersagen, obwohl wir für Absicherung und Stromabrechnung sorgen würden? Oder haben wir als Mieter hier ein berechtigtes Nutzungsinteresse?
Vielen Dank vorab für jede rechtlich fundierte Einschätzung oder Erfahrungsberichte!
Mit freundlichen Grüßen