Zweifamilienhaus Eigenbedarfskündigung - Rückkehr des Vermieters in sein Haus nach Auslandsaufenthalt

  • Der Sachverhalt:


    Meine Frau (31, Hauptermiterin), meine zwei Kinder (3 und 5) und Ich (34, Hauptmieter) bewohnen die Ergeschosswohnung eines Zweifamilienhauses in Berlin seit 4 Jahren. Der Vermiter (66, wohnhaft in Österreich) möchte nach 20 Jahren Abstinenz wieder in sein Haus in Berlin einziehen und spricht uns eine Eigenbedarfskündigung aus. Unsere Wohnung hat eine Fläche von 100m² und einen Wohnkeller (nicht im Mietvertrag) mit einer Fläche von ebenfalls 100m² Nutzfläche.

    Im Obergeschoss des Hauses befindet sich eine weitere Wohnung (75qm), die seit 3 Jahren von einem Mann (45) und seinem Sohn (15) im Wechselmodell (50%) bewohnt wird.


    Da wir nicht ohne weiteres aus der Wohnung ausziehen möchten, würde mich Eure Einschätzung und evtl. eine Empfehlung interessieren:


    Könnte es erfolgsversprechend sein, der Eigenbedarfskündigung mit der Begründung zu widersprechen, dass der Vermieter zunächst den Eigenbedarf der Obergeschosswohnung prüfen muss, bevor er uns die Kündigung aussprechen darf? Begründung: Wir sind 4 Personen. Im Obergeschoss wohnen lediglich 1,5 Personen. Der Vermiter möchte alleine einziehen. Wenn 75 Qudratmeter Wohnfläche im Obergeschoss zur Verfügung stehen könnten, wäre es unangemessen, auf die 100qm Ergeschosswohnung + 100m² Nutzfläche zu bestehen, die eine 4-köpfige Familie bewohnt.

    Weitere Informationen:

    - Der Vermieter hat das Haus vor 30 Jahren bereits vollständig bewohnt und vot 25 Jahren die Ergeschosswohnung "abgetrennt" und lediglich diese alleine bewohnt.

    - Der Vermiter hat keine Begründung für den Umzug von Berlin nach Österreich geliefert. Eine familiäre oder freundschaftliche Verwurzelung in der Region Berlin exisitert nicht.

    - Der Vermiter hat keine altersbedingte Begründung geliefert und hat auch keine Mobilitätseinschränkung.

    - Die durchschnittliche Vergleichsmiete am Standort liegt 40 Prozent über unserer Miete. Die Anmietung einer vergleichbaren Wohnung wäre uns somit nur mit erheblichen Mehrkosten möglich.


    Vielen Dank für Eure Einschätzung.

  • Könnte es erfolgsversprechend sein, der Eigenbedarfskündigung mit der Begründung zu widersprechen, dass der Vermieter zunächst den Eigenbedarf der Obergeschosswohnung prüfen muss, bevor er uns die Kündigung aussprechen darf?

    Nein, eine Sozialauswahl oder so etwas ist nicht nötig. Der Vermieter darf genau für die Wohnung die Kündigung aussprechen, die er bewohnen möchte. Man kann dann mit dem Richter diskutieren, ob 100 m2 für eine Person angemessen sind, aber mehr auch nicht. Der Vermieter wird ja nicht jünger, da macht die Erdgeschosswohnung schon mehr Sinn. Mobilität wird in Alter nicht besser.

    Die Anmietung einer vergleichbaren Wohnung wäre uns somit nur mit erheblichen Mehrkosten möglich.

    Das macht nichts. Eine Anmietung einer Wohnung zu ortsüblichen Konditionen ist zumutbar. Darauf, langfristig billig zu wohnen, hat man keinen Anspruch.

    In der Kündigung muss der Vermieter eine Begründung liefern, warum er in diese Wohnung einziehen möchte. Davon schreibst du nichts. Evtl habt ihr hier einen Angriffspunkt, denn das ist essentiell wichtig.

    Ansonsten. Falls er nach eurem Widerspruch die obere Wohnung kündigt und bezieht, dann kann er euch anschließend ohne Angabe von Gründen kündigen (§573a). Das bringt euch also auch nur etwas mehr Zeit.

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