Hallo zusammen.
Ich habe im Januar eine Eigenbedarfskündigung (Schwiegermutter soll einziehen) von meinem Vermieter zu Ende Juli erhalten. Die Widerspruchsfrist endet also Ende Mai.
Mit dem Mieterschutzbund habe ich das Schreiben bereits prüfen lassen, was wasserdicht zu sein scheint.
Es geht mir nun darum, vom Vermieter entsprechende Entschädigungen / Zugeständnisse einzufordern:
- Finanzielle Umzugshilfe
- Frühzeitiger Auszug binnen 2 Wochenfrist möglich (Sprinterklausel)
- Verlängerte Frist für Wohnungssuche bis Ende September
- Verkürzung der Auszahlungsfrist der Kaution auf 4 Wochen (statt Standard 6 Monate)
Mit dem Mieterschutzbund habe ich bereits ein Schreiben aufsetzen lassen, möchte hier aber gerne noch weitere Meinungen zu einem für mich besonders wichtigen Thema einholen.
Wird der Eigenbedarfsgrund durch ein solches Schreiben nichtig? Im Detail: Muss der Vermieter trotz des Schreibens den Eigenbedarf umsetzen?
Nach meinem Verständnis ist die Eigenbedarfskündigung der Grund für meinen Auszug, sonst hätte ich hier gerne noch ein paar Jahre wohnen können.
Ist das Schreiben als Aufhebungsvertrag zu verstehen? Wenn ja, warum? Wegen des expliziten Auszugdatums zu Ende September?
Wie ließe sich ein solches Schreiben erstellen (z.B. ohne Punkt 3?) um den Eigenbedarfsgrund aufrecht zu erhalten?
Wann sollte dieses Schreiben dem Vermieter zugespielt werden? So früh wie möglich? Vor der Widerspruchsfrist? Später?
Danke euch vielmals im vorhinein für den Input!