Beiträge von Hexor

    Hallo zusammen,

    anschließend an den Thread Eigenbedarf bei Aufhebungsvertrag nichtig? geht es mir in diesem Thread darum einen - aus meiner Sicht recht eindeutig - vorgetäuschten Eigenbedarf zu beweisen, bzw. was nötig ist um den alten Vermieter zu verklagen und gute Chancen zu haben vor Gericht Erfolg zu haben.


    Die Ausgangslage

    • Drei Parteien Haus
    • EG Wohnung von uns bewohnt (seit 7 Jahren), gemietet
    • 2. OG Wohnung bewohnt, vermietet
    • 1. OG Wohnung freistehend beim Erwerb der Immobilie durch den Käufer, wurde daraufhin renoviert und neu vermietet

    Die Eigenbedarfskündigung

    • Nachdem mit EG vergleichbare 1.OG Wohnung renoviert und neu vermietet wurde
    • Eigenbedarfskündigung EG Wohnung für Einzug Schwiegermutter
    • Schwiegermutter gesundheitlich angeschlagen, wohnt bis dahin ~30 km entfernt
    • Vermieter wohnt um die Ecke, Schwiegermutter soll dementsprechend in die Nähe geholt werden
    • Argumentation mit Erdgeschoss, Einkaufsmöglichkeiten und ÖPNV in der Nähe
    • Eigenbedarfskündigungsschreiben geprüft und scheint soweit wasserdicht
    • Nach einigem Hin und Her Auszug unsererseits aus der EG Wohnung Ende Juli 2025 gemäß Eigenbedarfskündigung

    Das Nachspiel

    • EG Wohnung über 6 Monate verbarrikadiert, Fensterläden dauerhaft geschlossen, Garten verwahrlost
    • (defekte) Klingel am Gartentor und Briefkasten am Haus notdürftig mit Nachnamen der Schwiegermutter versehen, handschriftlich und von Beginn an blass, schnell komplett ausgeblichen / verblasst, (funktionierende) Klingel an der Haustür nie beschriftet
    • Februar - März 2026 - Austausch einiger Fenster der EG Wohnung
    • März - Juni 2026, einige wenige Renovierungsarbeiten von außen sichtbar
    • Juli 2026 - Ehemalige Mieter aus 2. OG wohnen nun in EG Wohnung, Schwiedermutter offensichtlich nicht
    • Einer der Briefkästen weiterhin verblasst mit Namen der Schwiegermutte beschriftet, wird aber offensichtlich nicht in der 2. OG Wohnung wohnen (da ja gesundheitlich angeschlagen!?)

    Bisherige "Beweise"

    • Regelmäßige (ca. alle 2 Monate) Fotos des Hauses gemacht, klar erkennbar verbarrikadierte EG Wohnung über die ersten mindestens ~6 Monate
    • Nötige Bauarbeiten in EG Wohnung während Eigenbedarfskündigung vorhergehender Renovierung 1. OG Wohnung, Spuren der Bauarbeiten in EG Wohnung nur notdürftig beseitigt (nur Quadrate auf Wand gestrichen statt ganzer Wand), bei Nachfrage - "wenn Sie mal ausziehen renoviere ich hier ohnehin komplett".
    • Kein Interesse des Vermieters an gutem Mieter-Vermieter Verhältnis in Monaten vor der Eigenbedarfskündigung
    • Kauf des Hauses durch Vermieter ca. 1.5 Jahre vor Eigenbedarfskündigung mit Aussage: "Keine Eigenbedarfskündigung, höchstens für Kinder in 6-10 Jahren mal"


    Daher nun die Frage:

    Das Verhalten und der Ablauf der letzten 12 Monate seit unserem Auszug und die Tatsache, dass nun die Mieter aus dem 2.OG statt der Schwiegermutter die EG Wohnung bezogen haben, sind für uns ganz deutliche Anzeichen, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war um uns aus der Wohnung zu bekommen (vorher 7 Jahre dort gewohnt, Miete verhältnismäßig günstig). Wie lässt sich also der vorgetäusche Eigenbedarf beweisen oder zumindest so dokumentieren, dass die Chancen in einem Gerichtsprozess steigen?

    Danke für eure Unterstützung!

    [Keine Warmwasserzähler]
    Man könnte dem Vermieter zumindest mal ganz unvoreingenommen die Frage stellen, warum keine Zähler eingebaut wurden. Jegliche Information könnte helfen, die Sache richtig zu bewerten.

    Das hatte ich nach dem Einbau der zentralen Warmwasserversorgung mit einer Email an die Hausverwaltung in 12/2024 erfragt:

    Zitat von Hausverwaltung

    Die Verteilung der Warmwasserkosten wird wie bisher auch fortgeführt, sprich nach Personentagen. Im Zuge der Sanierung im 1.OG wurden in dieser Wohnung bereits Vorrichtungen für Wasserzähler eingebaut. Sobald diese im 1.OG verbaut sind, werden die Wasserkosten im 1.OG nach Verbrauch abgerechnet. Bei den übrigen Wohnungen im Haus ändert sich nichts, da die Installation von Wasserzählern nicht trivial ist und somit eine Installation bei den anderen Wohnungen nicht geplant ist. Selbstverständlich wird künftig von dem Gesamtverbrauch der Verbrauch der Wohnung im 1.OG abgezogen und dann weiter umgelegt. Die Umlageschlüssel für den Posten Wasser sind Ihnen bereits seit Einzug bekannt und so auch durch die vorherige Eigentümerin in den Abrechnungen an Sie berücksichtigt.

    Dazu sei zu sagen, dass

    1. Warmwasserzähler in der frisch sanierten 1.OG Wohnung bis heute NICHT verbaut wurden
    2. Kaltwasser wird nach Personen je Wohnung aufgeteilt, da keine expliziten Kaltwasserzähler je Wohnung vorhanden sind - ok
    3. Warmwasser nach Personen je Wohnung aufzuteilen nicht wirklich den tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt. Hierbei auch zu beachten, dass in unserer EG Wohnung nur Dusche an die zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen ist, Waschbecken (Duschbad, Küche, Toilettenbad) werden durch elektrische Kleinspeicher versorgt und durch die Mieter selbst über Stromrechnung bezahlt. Die anderen Wohnungen erhalten an ALLEN Zapfstellen Warmwasser zentral...
    4. Es wurden komplett neue Rohre (offenliegend und danach verschalt) in die oberen Stockwerke eingebaut, um die zentrale Warmwasserverteilung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wäre es sicherlich möglich gewesen, Zähler einzubauen, wurde aber gescheut und nun als "nicht trivial" abgetan...

    [Abrechnungen anderer Wohnungen]
    Die Abrechnungen benötigt man nicht, durchaus aber die Zählerwerte der anderen Wohnungen. Diese kann der Vermieter nicht verweigern, da man ein Recht darauf hat, die Abrechnung zu überprüfen. Ob der Leerstand nicht berücksichtigt ist sieht man normalerweise schon in der eigenen Abrechnung, wenn die Gesamtfläche bei der Ermittlung der Grundkosten nicht passt.

    Ich werde diese entsprechen anfragen.

    Danke Fruggel für das ausführliche Feedback. Anbei meine Kommentare dazu.

    [Immense Mehrkosten]
    In 2024 ist die staatliche Gaspreisbremse weg gefallen, und außerdem ist die Mehrwertsteuer wieder auf 19% angehoben worden, die vorübergehend auf 7% war. Dadurch ist die Gas Rechnung zwangsläufig höher.

    Das ist richtig, das werde ich nochmal berücksichtigen und gegenrechnen, danke!

    [Warmwasserkostenverteilung auf Heizungseinheiten]
    Das ist nicht richtig. Es muss eine rechnerische Aufteilung gemacht werden. Selbst ohne Zähler geht das durch eine Schätzung auf Basis der Wohnfläche.

    In der Beispielabrechnung des Unternehmens zur Heizungsablese ist eine Beispielhafte Trennung der Gesamtkosten Heizungsanlage aufgeführt. In meiner Abrechnung nichts dergleichen. Da der Warmwasserverbrauch nicht explizit durch Zähler erfasst wird, hätte ich zumindest hier eine Abschätzung erwartet. Die bisherige Abrechnung sieht genau so aus wie aus vorherigen Jahren, in denen die Heizung nur zum Heizen, nicht für Warmwasseraufbereitung genutzt wurde...

    [keine Warmwasserzähler verbaut]
    Das entspricht nicht den Anforderungen ans Gesetz. Deshalb darf man nach §12 HeizKV die Kosten um 15% kürzen. Außerdem kann es vielleicht einen Mietmangel darstellen, durch den die Miete gemindert ist.

    Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, mehr als 100 Jahre altes Gebäude. Ich vermute der Vermieter wird hier geltend machen wollen, dass es in diesem Haus nicht trivial sei, neue Wasserzähler zu verbauen. Da aber extra neue Rohre verlegt und verkleidet wurden, ist dies aus meiner Sicht nicht zutreffend...

    [Speicher überdimensioniert, zu viel Warmwasser vorgehalten]
    Man sollte prüfen, ob der Leerstand berücksichtigt wurde und eben nicht dessen Kosten auf die Bewohner umgelegt ist.

    Wie genau kann ich das prüfen? Habe ich in diesem Falle das Recht auch die Abrechnungen für die anderen Wohneinheiten im Haus einzufordern? Oder wir der Vermieter sich auf Datenschutz berufen und mir dies verweigern?

    Nochmal danke für das ausführliche Feedback, das hilft sehr!

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung durch meinen Vermieter für 2024 und bin dankbar für jeden Input und Unterstützung!

    Zunächst die Eckdaten zum Haus, Warmwasserbezug und Heizung

    • Haus mit 3 Parteien
      • EG Wohnung 108m² - von uns durchgehend bewohnt
      • 1. OG Wohnung 100m² - Ab 11/2022 leer stehend, ab 11/2024 wieder bezogen
      • 2. OG Wohnung 65 m² - durchgehend bewohnt
    • Warmwasserbezug
      • EG
        • Waschbecken mit elektrischem Kleinspeicher (eigener Stromtarif durch Mieter), keine Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung
        • Dusche über lokale Gas-Therme (eigener Gastarif durch Mieter), 04/2024 Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung
      • 1. OG
        • Alle Anschlüsse über zentrale Warmwasserversorgung, genutzt ab 11/2024
      • 2. OG
        • Alle Anschlüsse über elektrische Kleinspeicher / Durchlauferhitzer (eigener Stromtarif durch Mieter), 04/2024 Umstellung aller Anschlüsse auf zentrale Warmwasserversorgung
      • Keine Warm- oder Kaltwasserzähler pro Wohnung vorhanden, nur Wasserzähler für Haus gesamt
    • Heizung im Keller
      • Alte Heizung, bis 04/2024 nur Wärme für Heizung, keine Warmwasserversorgung
      • 04/2024 Einbau eines Warmwasserspeichers, Verlegung neuer Rohre im Haus für zentrale Warmwasserversorgung (siehe oben). KEIN Einbau von Warmwasserzählern für Erfassung des Warmwasserverbrauchs der einzelnen Wohnungen
      • 04-09/2024 regelmäßiger temporärer Ausfall der Heizung
      • 09/2024 Einbau neuer Heizung


    Und nun die Problematik.

    Die Heizungskosten für uns in der EG Wohnung sind in 2024 gegenüber 2023 massiv gestiegen. Hatten wir in den Jahren zuvor Nachzahlungen von 300-400€, werden für 2024 von uns satte 1.900€ nachgefordert.

    Mein Vergleich für 2023 und 2024 ergibt

    • Wasserverbrauch nur minimal (+12%) gestiegen
    • Heizungseinheiten (Erfassung am Heizkörper) fürs Haus gesamt zurück gegangen (-8%)
    • Heizungseinheiten (Erfassung am Heizkörper) für EG Wohnung angestiegen (+29%)
    • Kosten für Heizung für EG Wohnung massiv gestiegen (+63%)
    • Gas Verbrauch (+28%) und Kosten für Heizung (+33%) beide deutlich gestiegen, obwohl Heizungseinheiten gesamt fürs Haus zurück gegangen sind
    • Gastarif für 2023 mit 9,98-12,33 ct/kWh und höher als 2024 mit 9,98ct/kWh konstant


    Daher die Fragen

    • Wenn die Gesamteinheiten der erfassten Heizungseinheiten im Haus zurück gegangen sind, wie können dann immense Kosten von (5.121,09 € (2024) - 3.838,02 € (2023) =) +1.300 € auflaufen, scheinbar alleine für Warmwasserversorgung, wenn wir sonst etwa 300-400€ für Gasverbrauch unserer Gastherme für Warmwasser bezahlt haben?
    • Die Heizungs-Abrechnung nimmt keine Aufteilung auf Heizung und Warmwasser vor, die Warmwasserkosten werden scheinbar einfach auf Basis der Heizungseinheiten (erfasst an Heizungskörpern) aufgeteilt, ist das zulässig?
    • Es sind keine Warmwasserzähler verbaut worden, obwohl extra neue Rohre in jede Wohnung verlegt wurden, ist das zulässig?

    Meine Vermutung ist, dass die Heizung / Warmwasserspeicher falsch eingestellt ist und zu viel heizt oder einfach überdimensioniert ist für 3 Parteien-Haus bzw. aufgrund des Leerstandes der 1. OG Wohnung 6 Monate lang viel zu viel Warmwasser vorgehalten hat.

    Hier die Daten der letzten Jahre im Vergleich

    | Kaltwasser HAUS| Gas Warmwasser EG**| Gas HAUS| Heizung Einheiten HAUS| Heizung EG (Anteil)
    Jahr

    | Verbrauch [m³]

    Kosten

    | Verbrauch [kWh]

    Kosten

    | Verbrauch [m³]

    Kosten

    | Verbrauch [kWh]

    Kosten pro kWh

    Verbrauch [Einheiten]

    Kosten pro Einheit

    | Heizung [Einheiten]

    Kosten Heizung

    2021

    179

    443 €

    1.701

    207 €

    4.313

    3.055 €

    44.974

    0,0099 €

    34.790

    0,0878 €

    14.668 (42%)

    1.263 € (41%)

    2022

    155

    398 €

    2.629

    324 €

    3.264

    3.022 €

    38.539

    0,0103 €

    22.919

    0,1319 €

    9.452 (41%)

    1.230 € (41%)

    2023

    112

    351 €

    1.763

    313 €

    2.545

    3.838 €

    28.249

    0,0124 €

    21.047

    0,1824 €

    12.640 (60%)

    2.061 € (54%)

    2024

    125

    391 €

    *908

    *151 €

    3.246

    5.121 €

    35.490

    0,0110 €

    19.328

    0,2650 €

    14.938 (77%)

    3.367 € (66%)

    * Kosten nur für 01-04/2024, dann Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung

    ** Verbrauch / Kosten gemäß lokaler Gas-Therme an Dusche in EG Wohnung mit eigenem Gas-Tarif

    Als abschließende Rückmeldung zum Thema.

    Wir wollten mit dem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung aushandeln. Dieser ließ sich aber nicht davon abbringen, entsprechende Knebel-Klauseln im Sinne von "hiermit sind alle Forderungen abgegolten" abbringen.

    Dies würde Nachforderungen und insbesondere Anfechtung eines vorgetäuschten Eigenbedarfs ausschließen. Daher haben wir letztlich keine Vereinbarung unterschrieben und sind ausgezogen. Entsprechende Mietminderung wurde geltend gemacht.

    Die Einforderung der Kaution steht nun aus...

    Hallo Fruggel, hallo Leipziger82,

    das heißt nach der Einschätzung von Leipziger82 und dir trifft die Aussage des Mieterschutzbundes hier nicht zu?

    Zitat von Mieterschutzbund

    Wenn der Vermieter nicht vom Eigenbedarf Gebrauch macht, können Sie nichts machen, denn Sie ziehen ja nicht wegen Eigenbedarfskündigung aus, sondern wegen dieser Vereinbarung. Natürlich spielt die Kündigung eine Rolle, aber die Vereinbarung ist der maßgebliche Grund für den Auszug. Fazit: Dann gibt es keinen Schadensersatz, wenn die Schwiegermutter nicht einzieht.

    Wenn das der Fall ist, ist das alles was ich hier in Erfahrung bringen wollte.

    Ich bin natürlich bereit mit dem Vermieter noch über die Konditionen zu verhandeln. Dass der Eigenbedarf nicht nichtig wird, ist für mich aber ein Kernpunkt dieser Vorgehensweise.

    Eine Formulierung habe ich ja bereits vom Mieterschutzbund erhalten. Ich suche nur nach der korrekten, rechtlichen Einschätzung bzgl. des Erhalts des Eigenbedarfs als Grund für den Auszug. Ich weiß, dass Ihr hier keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne gebt und diese Einschätzung nicht rechtsbindend abgeben könnt, danke euch aber vielmals für euren Input.

    Falls Ihr abschließend Quellen / Gerichtsurteile zu diesem Umstand parat habt, wäre ich sehr dankbar. Bei meiner Suche konnte ich in der Fülle der Eigenbedarfsfälle leider nichts zu diesem konkreten Punkt finden.

    Danke euch nochmals!

    Tja, was soll ich dazu sagen, wenn man sein Recht nicht einfordert und es so hinnimmt.

    Das lässt sich immer so leicht sagen... Ich habe Ihn 3 Mal schriftlich aufgefordert nachzubessern, nichts ist passiert. Irgendwann hat man eben selbst auch keine Lust mehr den Raum in so einem Zustand zu sehen und macht es eben selbst...
    Da ich Miete unter Vorbehalt gezahlt habe mache jetzt eine entsprechende Mietminderung geltend.
    Einfach die Miete zu mindern hätte ihn irgendwann in die Lage der Sonderkündigung versetzt.
    Hätte ich Ihn verklagen sollen...? Letztlich sitzt der Vermieter (auch mit der Kaution) immer am längeren Hebel...

    Das lässt sich nicht so allgemein beantworten. Es sind hier im Forum ja gar nicht alle Fakten bekannt. Wie gesagt ist es der Vermieter, der etwas nachweisen muss, dass der Eigenbedarf besteht. Und das beginnt bereits mit der Kündigung. In dieser genügt es nicht zu sagen, dass die Schwiegermutter einziehen will. Er muss es bereits in der Kündigung genauer erklären, warum die Wohnung benötigt wird und warum die Schwiegermutter nicht in der bisherigen Wohnung bleiben kann. Daraus ergeben sich vielleicht schon Ungereimtheiten.

    Wie bereits erwähnt habe ich das Schreiben ja bereits prüfen lassen und es scheint wasserdicht zu sein. Darin wird auf 2 Seiten genau erläutert, warum die Schwiegermutter einziehen soll (keine Pflege, Nähe zum Vermieter, der um die Ecke wohnt, statt 20km Entfernung). Natürlich habe ich nicht einfach das ganze Schreiben hier rein kopiert.

    Letztlich geht es mir auch nicht um das Schreiben zur Eigenbedarfskündigung oder darum den Eigenbedarf anzufechten, ich denke das wird keinen Erfolg haben.

    Es geht mir darum unter gewissen Konditionen auszuziehen ohne dass der Eigenbedarf dabei nicht nichtig wird.

    Ich versuche also nochmal auf meine konkrete Fragestellung zurück zu kommen:

    • Ich möchte den Eigenbedarf nicht anfechten - kann aber als Druckmittel verwendet werden
    • Ich möchte ausziehen, aber nur mit gewissen Entschädigungen (für all die Vorfälle der letzten 2 Jahre)
    • Ich möchte nicht, dass der Eigenbedarf nichtig wird. Der Vermieter soll dem "Eigenbedarf" nachkommen müssen.
    • Ich muss nicht länger in der Wohnung bleiben, nehme 1-2 Monate mehr Puffer aber gerne mit

    Wie kann ich also ein Schreiben mit einer Forderung / Bitte so gestalten, dass es nicht als Aufhebungsvertrag gilt und der Eigenbedarf damit nicht nichtig wird!?

    Danke für eure Unterstützung!

    Hallo Fruggel,

    auch dir Danke für deine Unterstützung.

    Grundsätzlich gebe ich dir Recht, aber das öffnet natürlich Tür und Tor für genau das "Schwiegermutter will doch nicht mehr" Szenario. Wie soll ich ihr nachweisen, dass sie gar nicht einziehen wollte, sondern nur von ihrem Schwiegersohn zu diesem Kniff überredet wurde? Bzw. wie kann er es beweisen außer die Schwiegermutter sagt einfach es war genau so...

    Ich habe eine Vielzahl an Indizien aber keine Beweise

    1. Schwiegermutter war zum Zeitpunkt des Kaufs vor 2 Jahren 79 Jahre alt mit Herzschrittmacher. Jetzt mit 81 Jahren habe sich alles plötzlich geändert? Aus meiner Sicht hätte man das absehen können, trotzdem zu Beginn die Aussage kein Eigenbedarf für lange Zeit...
    2. Bei Besichtigung meiner EG Wohnung vor einem Jahr für nötig Baumaßnahmen (Rohre verlegen) aufgrund der Renovierung der Wohnung oben drüber kam die Aussage "Wenn sie mal ausgezogen sind renoviere ich hier sowieso komplett"
    3. Bei Baumaßnahmen in meiner EG Wohnung Schäden dürftig ausgebessert, z.B. nur halbe Wand gestrichen, deutliche Farbkante mitten auf der Wand, bei Bitte dies nachzubessern "sind ihre eigenen Schönheitsreparaturen". Er wollte die Wohnung zu diesem Zeitpunkt also scheinbar nicht in einem ordentlichen Zustand halten. Vielleicht weil er mich eh bald raus haben und dann komplett renovieren wollte?
    4. Neu renovierte Wohnung wird ganz zufällig einen Monat vor Eigenbedarfskündigung vermietet, sodass sie mir nicht angeboten werden kann? Zufälle gibts...
    5. Keinerlei persönliches Verhältnis durch Vermieter aufgebaut, im Gegenteil wenig bis gar nicht auf Anliegen reagiert und Verhältnis aktiv geschädigt

    Alles nur Hinweise, ergeben zusammen für mich aber das Bild, dass er nur meine Miete während der Renovierung in 1.OG Wohnung noch haben wollte und jetzt im EG weiter machen will... Die 1.OG Wohnung (nahezu identisch zu meiner) wird nun für das doppelte vermietet...

    Die Argumentation des Szenarios war, der Vermieter sei fest entschlossen gewesen die Schwiegermutter in seine Nähe zu holen und dort einziehen zu lassen, wenn sie selbst sich dann dagegen entscheide, könne man ihm nichts vorwerfen, er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

    Sollte das der Fall sein frage ich mich, wie sich jemals irgend ein Vermieter über einen langjährigen Mieter mit niedrigen Mietzahlungen beschweren kann. Das ist ein Blankoschein zum Rauswurf jedes Mieters.

    Hallo Leipziger82

    Ich weiß wie es hier aussehen mag, aber der Vermieter hat sich in den letzten 2 Jahren leider ziemlich mies verhalten und ich als Teil der beiden Mietparteien im Haus mussten viel über uns ergehen lassen (Dreck, Schimmel, Garagenblockade, Renovierung ganzer Räume durch uns als Folge der Bauarbeiten), ohne wirkliches entgegenkommen des Vermieters. Der zu Beginn ausgeschlossene Eigenbedarf ist jetzt die Spitze des Eisberges.


    Genau das schließt der Mieterschutzbund bei Anwendung des Schreibens aus

    Zitat von Mieterschutzbund

    Wenn der Vermieter nicht vom Eigenbedarf Gebrauch macht, können Sie nichts machen, denn Sie ziehen ja nicht wegen Eigenbedarfskündigung aus, sondern wegen dieser Vereinbarung. Natürlich spielt die Kündigung eine Rolle, aber die Vereinbarung ist der maßgebliche Grund für den Auszug. Fazit: Dann gibt es keinen Schadensersatz, wenn die Schwiegermutter nicht einzieht

    Damit komme ich zurück zu meiner Ursprünglichen Frage:

    Aus meiner Sicht ist die Eigenbedarfskündigung der maßgebliche Grund für meinen Auszug. Wie kann ich also den Vermieter um ein entgegen kommen bitten, ohne dass der Eigenbedarf als maßgeblicher Grund wegfällt?

    Ich bin zugegebener Maßen sehr überrascht, dass eine Eigenbedarfskündigung entgegen vorherigen Erzählungen und was man teils liest sehr einfach zu gestalten zu sein scheint. Noch dazu erwähnte der Mieterschutzbund, dass die Schwiegermutter Anfang August sich die Wohnung anschauen könnte und wenn sie ihr nicht gefällt dann einfach doch nicht einzieht. Das sei ein legitimes Vorgehen, dass der Vermieter dann die Wohnung renovieren und doppelt so teuer neu vermieten kann. So einfach kann es doch wirklich nicht sein...

    Hallo Leipziger82,

    danke dir für deine schnelle und ausführliche Antwort.

    Einfordern dürfte hier das falsche Wort sein. Du kannst ihn gern bitten, aber ein Rechtsanspruch besteht hier nicht.

    Das ist natürlich korrekt, ich bitte Ihn um diese Entschädigung aufgrund der Erfahrungen von anderen Eigenbedarfskündigungen aus dem Bekanntenkreis, die entsprechende Forderung oder Bitten gestellt und bewilligt bekommen haben.

    Hier kann ich Dir leider nicht folgen. Du möchtest eine Verlängerung der Kündigungsfrist bis Ende September, auf der anderen Seite bietest Du aber einen Auszug binnen 2 Wochen an. Wie ist das gemeint?

    Auf Vorschlag des Mieterschutzbundes möchten wir eine Verlängerung der First zum Aufzug auf Ende September festlegen. Für den Fall, dass wir vorher eine Wohnung finden, soll ein Auszug mit Ankündigung an den Vermieter binnen 2-Wochenfrist möglich sein. Auch diese Forderungen/Bitten resultieren aus der Erfahrung aus anderen Eigenbedarfskündigungen aus dem Bekanntenkreis.

    Ich handele hier wie erwähnt auf Basis der Erfahrung aus anderen Eigenbedarfskündigungen aus dem Bekanntenkreis.

    Ich plane nicht die Zeit bis September zu nutzen, beim angespannten Wohnungsmarkt soll das ein Sicherheitspuffer sein, deshalb ja auch mit der Möglichkeit des früheren Auszugs.

    Zum Hintergrund: Ich hege sehr starke Zweifel daran, dass der Vermieter seinen Eigenbedarf wirklich umsetzen wird. Er hat das Haus mit 3 Mietparteien vor gut 2 Jahren gekauft und einen Eigenbedarf im persönlichen Gespräch für ca. 8-10 Jahre ausgeschlossen, bis seine Kinder erwachsen sind. Eine Wohnung stand leer und wurde über ein Jahr renoviert, mit entsprechenden Belästigungen für die verbleibenden 2 Mietparteien. Das Vermieter-Mieter Verhältnis wurde von Seiten des Vermieters in dieser Zeit massiv geschädigt, da so gut wie gar nicht auf Anfragen der Mieter reagiert wurde. Ich habe eine Lange Liste mit Mietmängeln, die ebenfalls geltend gemacht werden (Miete seit 10 Monaten unter Vorbehalt gezahlt). Auch wurde die nahezu identisch geschnittene, neu renovierte Wohnung im November neu vermietet, knapp 1 Monat vor der Eigenbedarfskündigung an mich. Sonst hätte er mir diese nach meiner Kenntnis als alternativ Wohnraum anbieten müssen.

    Warum sollte er sich darauf einlassen? Das Druckmittel hier ist ein sonst möglicher Widerspruch der Eigenbedarfskündigung mit entsprechender Räumungsklage und Gerichtsprozess - also eine deutlich längere Dauer bis ihm die Wohnung zur Verfügung steht. Ich strebe diesen Prozess (der vermutlich mit Kosten für mich endet) nicht an, bin aber nach dem Verhalten des Vermieters in den letzten 2 Jahren nicht mehr bereit einfach zum Eigenbedarf auszuziehen.

    Hallo zusammen.

    Ich habe im Januar eine Eigenbedarfskündigung (Schwiegermutter soll einziehen) von meinem Vermieter zu Ende Juli erhalten. Die Widerspruchsfrist endet also Ende Mai.

    Mit dem Mieterschutzbund habe ich das Schreiben bereits prüfen lassen, was wasserdicht zu sein scheint.

    Es geht mir nun darum, vom Vermieter entsprechende Entschädigungen / Zugeständnisse einzufordern:

    1. Finanzielle Umzugshilfe
    2. Frühzeitiger Auszug binnen 2 Wochenfrist möglich (Sprinterklausel)
    3. Verlängerte Frist für Wohnungssuche bis Ende September
    4. Verkürzung der Auszahlungsfrist der Kaution auf 4 Wochen (statt Standard 6 Monate)

    Mit dem Mieterschutzbund habe ich bereits ein Schreiben aufsetzen lassen, möchte hier aber gerne noch weitere Meinungen zu einem für mich besonders wichtigen Thema einholen.


    Wird der Eigenbedarfsgrund durch ein solches Schreiben nichtig? Im Detail: Muss der Vermieter trotz des Schreibens den Eigenbedarf umsetzen?


    Nach meinem Verständnis ist die Eigenbedarfskündigung der Grund für meinen Auszug, sonst hätte ich hier gerne noch ein paar Jahre wohnen können.

    Ist das Schreiben als Aufhebungsvertrag zu verstehen? Wenn ja, warum? Wegen des expliziten Auszugdatums zu Ende September?

    Wie ließe sich ein solches Schreiben erstellen (z.B. ohne Punkt 3?) um den Eigenbedarfsgrund aufrecht zu erhalten?

    Wann sollte dieses Schreiben dem Vermieter zugespielt werden? So früh wie möglich? Vor der Widerspruchsfrist? Später?


    Danke euch vielmals im vorhinein für den Input!

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