Hallo Leipziger82,
danke dir für deine schnelle und ausführliche Antwort.
Einfordern dürfte hier das falsche Wort sein. Du kannst ihn gern bitten, aber ein Rechtsanspruch besteht hier nicht.
Das ist natürlich korrekt, ich bitte Ihn um diese Entschädigung aufgrund der Erfahrungen von anderen Eigenbedarfskündigungen aus dem Bekanntenkreis, die entsprechende Forderung oder Bitten gestellt und bewilligt bekommen haben.
Hier kann ich Dir leider nicht folgen. Du möchtest eine Verlängerung der Kündigungsfrist bis Ende September, auf der anderen Seite bietest Du aber einen Auszug binnen 2 Wochen an. Wie ist das gemeint?
Auf Vorschlag des Mieterschutzbundes möchten wir eine Verlängerung der First zum Aufzug auf Ende September festlegen. Für den Fall, dass wir vorher eine Wohnung finden, soll ein Auszug mit Ankündigung an den Vermieter binnen 2-Wochenfrist möglich sein. Auch diese Forderungen/Bitten resultieren aus der Erfahrung aus anderen Eigenbedarfskündigungen aus dem Bekanntenkreis.
Ich handele hier wie erwähnt auf Basis der Erfahrung aus anderen Eigenbedarfskündigungen aus dem Bekanntenkreis.
Ich plane nicht die Zeit bis September zu nutzen, beim angespannten Wohnungsmarkt soll das ein Sicherheitspuffer sein, deshalb ja auch mit der Möglichkeit des früheren Auszugs.
Zum Hintergrund: Ich hege sehr starke Zweifel daran, dass der Vermieter seinen Eigenbedarf wirklich umsetzen wird. Er hat das Haus mit 3 Mietparteien vor gut 2 Jahren gekauft und einen Eigenbedarf im persönlichen Gespräch für ca. 8-10 Jahre ausgeschlossen, bis seine Kinder erwachsen sind. Eine Wohnung stand leer und wurde über ein Jahr renoviert, mit entsprechenden Belästigungen für die verbleibenden 2 Mietparteien. Das Vermieter-Mieter Verhältnis wurde von Seiten des Vermieters in dieser Zeit massiv geschädigt, da so gut wie gar nicht auf Anfragen der Mieter reagiert wurde. Ich habe eine Lange Liste mit Mietmängeln, die ebenfalls geltend gemacht werden (Miete seit 10 Monaten unter Vorbehalt gezahlt). Auch wurde die nahezu identisch geschnittene, neu renovierte Wohnung im November neu vermietet, knapp 1 Monat vor der Eigenbedarfskündigung an mich. Sonst hätte er mir diese nach meiner Kenntnis als alternativ Wohnraum anbieten müssen.
Warum sollte er sich darauf einlassen? Das Druckmittel hier ist ein sonst möglicher Widerspruch der Eigenbedarfskündigung mit entsprechender Räumungsklage und Gerichtsprozess - also eine deutlich längere Dauer bis ihm die Wohnung zur Verfügung steht. Ich strebe diesen Prozess (der vermutlich mit Kosten für mich endet) nicht an, bin aber nach dem Verhalten des Vermieters in den letzten 2 Jahren nicht mehr bereit einfach zum Eigenbedarf auszuziehen.