Kündigung durch die Erben möglich vor förmlicher Entscheidung Nachlassgericht

  • Hallo!

    Mein Schwager ist kurz vor Weihnachten gestorben.

    Da er keine Frau und keine Kinder hat, sind seine Eltern die gesetzlichen Erben.
    Da er auch allein gelebt hat, sind die Eltern gem. §564 BGB die nachfolgenden Mieter.
    Ende Dezember haben meine Schwiegereltern (=Erben) die Kündigung per Einschreiben an die Vermieterin gesendet.
    Die Vermieterin verweigert jedoch die Annahme der Kündigung und verlangt zuerst einen Erbschein.

    Meine Frage ist daher, ab wann können meine Schwiegereltern das Mietverhältnis kündigen? Ist hierfür eine förmliche Bestätigung des Erbes durch das Nachlassgericht nötig?
    Das Nachlassgericht hat sich nämlich fast 3 Monate Zeit gelassen, d.h. wir müssten 3 Monate länger Miete bezahlen.
    Meiner Meinung nach müsste (vor allem in so einem einfachen Fall), doch das Erbe direkt gem. §1922 BGB übergehen und die Kündigung schon vor förmlichem Bescheid des Nachlassgerichtes möglich sein?


    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

  • Ein Vermieter darf nach einem Nachweis über die Erbschaft verlangen. Das steht ihm zu, denn er muss wissen, wer genau in das Mietverhältnis eingetreten ist. Die Willenserklärung (Kündigung) ist vom Vorliegen des Nachweises aber nicht abhängig. Wenn die Absender der Kündigung tatsächich Erben geworden sind, dann ist auch die Kündigung wirksam zum Zeitpunkt der Erklärung.

  • Hi!

    Danke für die Info!
    D.h. wenn ich ihm den Nachweis vom Amtsgericht nachträglich übersende, dann ist die Kündigung von Ende Dezember 2024 zum 31.03.2025 gültig?


    Schöne Grüße!

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