Instandsetzung Abflussrohr Küche und Wiedereinbau Küche

  • Hallo zusammen,

    bei uns soll das Küchenabwasser-Rohr zum Keller hin abgedichtet/instand gesetzt werden, dazu ist es erforderlich, dass

    - die das Rohr umgebende Wand größtenteils eingehauen werden muss (ist schon zur einen Seite hin passiert)

    - die längsseitige Einbauküche (Eigentum Vermieter) abgebaut und wieder aufgebaut werden soll


    Folgende Frage:

    Die Einbauküche ist mittlerweile über 30 Jahre halt und durch die Spüle und Feuchtigkeit die in das Holz eingedrungen ist wohl nicht mehr aufbaubau wenn Sie einmal abgebaut worden ist.

    Dieser Umstand scheint dem Vermieter nicht ganz klar zu sein und ich befürchte das folgendes passieren wird:

    - Tag 1 (Dienstag, 18.3.) - Firma "Abbau" kommt, baut die Küche ab bzw. sie fällt während dessen schon morsch insich zusammen. Auf meine Frage hin, dass sie ja sicherlich am Tag 3 wiederkommen um das "Ding" entweder wunderhaft wieder aufbauen können, oder eine "neue Küche" hinstellen werden, zu mir sagen:

    "Nee, da müssen wir erstmal Teile besorgen, einen Auftrag vom Vermieter bekommen" oder anderes, was jedenfalls dafür sorgt, dass so schnell hier keiner kommt und Spüle und Küche aufbaut.

    Wie lange müsste man theoretisch eine Küche ohne Spüle dulden?

    Ich bin dazu geneigt, bevor die an Tag 1 anfangen unter Zeugen eine Zusage zum definitiven Wiederaufbau am Tag 3 (Donnerstag) geben, oder eben nicht anfangen dürfen, bis ein Plan zum geordneten Ab- und Aufbau vorliegt.... das dann an Tag 2 die "Rohrsanierer" wieder mal unverrichteter Dinge kommen (dieses Spiel gab es schon mal, da wurde die Küche eben durch die Abbauer nicht abgebaut und nächsten Tag standen die "Rohrsanierer" da, haben nen riesen Loch in die eine Seite gehauen und sind wieder abgedüst......


    Vielen Dank schoin mal !

  • Ich bin dazu geneigt, bevor die an Tag 1 anfangen unter Zeugen eine Zusage zum definitiven Wiederaufbau am Tag 3 (Donnerstag) geben, oder eben nicht anfangen dürfen, bis ein Plan zum geordneten Ab- und Aufbau vorliegt

    Dazu müssten die Küchenmonteure Hellseher sein, um so eine Aussage zu treffen. ;)

    Gerade bei solchen alten Küchen, bei denen man nicht weiß, was einem bei dem Abbau erwartet, wird man sich nicht terminlich festnageln lassen, weil eben der konkrete Umfang beim Wiederaufbau vollkommen unbekannt ist.

    Möglich, dass hier dann wirklich umfangreiche Tischlerarbeiten notwendig sind, um die Küche wieder standfest zu bekommen.

    Heißt: Im Regelfall wird eine Ersteinschätzung nach Abbau erfolgen und dann voraussichtliche Kosten an den Vermieter mitgeteilt werden. Erst dann kann konkret geplant werden.

    Die Maßnahmen an sich kannst Du auch gar nicht verhindern, weil es hierfür eine gesetzliche Duldungspflicht nach § 555a BGB gibt.

    Zitat

    Wie lange müsste man theoretisch eine Küche ohne Spüle dulden?

    Die Küche ist Teil der Mietsache?

    Falls ja: Wenn die Küche nicht genutzt werden kann, dann kann das in der Regel zu einer Mietminderung berechtigen. Je länger das dann dauert, desto höher fällt am Ende die Mietminderung aus. Das sollte dann aber konkret mit einem anwalt besprochen werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    danke für die Antwort.

    Meine Erachtens muss aber auch bekannt sein, wie lange der Zustand "kein Spültisch" zu dulden ist; ein Warten "auf irgendwann" ist sicherlich so nicht durchsetzbar mit dem reinen Verweis auf die Duldungspflicht des Mieters bei Erhaltungsmaßnahmen?!

  • Meine Erachtens muss aber auch bekannt sein, wie lange der Zustand "kein Spültisch" zu dulden ist

    Nun ja, die Frage ist ja, was passiert wenn es eine Frist gibt und diese Frist abgelaufen ist? Oder anders: Am ersten Tag nach dem Abbau der Küche liegt eine geminderte Tauglichkeit vor und die selbe geminderte Tauglichkeit liegt auch am St. Nimmerleinstag vor, wenn die Küche immer noch nicht steht.

    Die Höhe einer eventuellen Mietminderung ändert sich über die Tage/Wochen nicht, weil sich der Zustand "Küche nicht vorhanden" zu keinem Zeitpunkt ändert. Das Recht zur Mietminderung besteht ja mit Eintreten eines Mangels, d.h. dem Rückbau der Küche und nicht erst mit Ablauf einer Frist.

    So blöd wie es klingt, aber aufgrund des Zustands der Küche kann man sich nur erstmal überraschen lassen, was der Abbau zu Tage bringt. Zusätzlich sollte man dem Vermieter natürlich Druck machen, wenn da zeitnah nichts passiert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!