Nebenkosten Abrechnung

  • Hallo zusammen!

    Ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkostenabrechnung.
    Am 27.01.25 habe ich den Nebenkostenabrechnung für 2023 von der Ex Vermieter bekommen. Den Abrechnung hat der uns einfach vor der Tür gelassen und ist nicht per Post zugeschickt worden.

    Abrechnungzeitraum ist 01.01.2023-31.12.2023.

    Auf dem Abrechnung steht nicht wann rausgegangen ist, einzige Datum die im Brief steht ist Abrechnungsdatum 14.12.2024.

    Weil er so spät ist darf er eigentlich keine extra kosten mehr Verlangen oder kann der Ex Vermieter noch sagen dass die Firma den Abrechnung zu spät fertig gemacht hat?

    Danke schonmal .

  • Wenn es eine Nachforderung aus der Abrechnung gibt, kann der Vermieter diese nicht mehr geltend machen. Die Frist ist zum 31.12.24 abgelaufen.

    Welches Datum auf der Abrechnung steht, ist übrigens irrelevant. Was zählt ist das Zustelldatum und das muss der Vermieter im Zweifel nachweisen.

    Ob die Abrechungsfirma hier zu spät dran war, ist auch egal. Da muss sich der Vermieter im Zweifel eine zuverlässigere Firma suchen.

    Deine neue Anschrift war dem Vermieter aber die ganze Zeit bekannt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich würde den Vermieter schon darauf hinweisen, dass die Abrechnung verfristet ist. Eine Pflicht gibt es nicht, aber im Zweifel wird der Vermieter dann zeitnah anfragen, was mit der Zahlung ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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