Kosten für Erstellung der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?

  • Hallo zusammen,


    wir haben vor einigen Tagen die Nebenkostenabrechnung erhalten. Darin schreibt der Vermieter, dass aufgrund vermehrter Aufwand bei der Erstellung der Nebenkosten, er eine Gebühr verlangt. Diese beträgt 110€. Ist das denn überhaupt rechtens? Zumal ich mir nicht einmal sicher bin, ob der Vermieter überhaupt einen Dienstleister dafür beauftragt hat, oder auch die Arbeit weiterhin selber macht.


    Vielen Dank im Voraus!

  • aufgrund vermehrter Aufwand bei der Erstellung der Nebenkosten, er eine Gebühr verlangt.

    Die Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung an sich sind nicht umlagefähige Verwaltungskosten.

    Die Kosten für die Heizkostenabrechnung sowie für verbrauchs- bzw. verursachungsabhängigen Abrechnung der Wasser- und Müllkosten dagegen darf er umlegen, auch wenn er die Abrechnung selbst erstellt. Dann sind das Eigenleistungen des Vermieters, die er in der Höhe abrechnen darf, die auch ein externer Dienstleister verlangt hätte ("fiktiven Kosten eines Drittunternehmens" ( BGH, Az.: VIII ZR 41/12)).

    Man müsste hier also genau schauen, was hier mit den 110 € umgelegt werden soll.

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