Mein Vermieter erfindet neue Merkmale

  • Bezugnehmend auf den Forumsbeitrag "Mieterhöhung nach Mietspiegel" vom 12.07.2024 interessiert mich, ob Vermieter mit ihren selbsterfundenen Merkmalen

    + Gute ÖPNV Anbindung

    + Gute Nahversorgung

    bereits vor Gericht Erfolg hatten bzw. wie die Richter den Sachverhalt bewertet haben.

    In dem Mieterhöhungsschreiben, das ich erhalten habe, tauchen analoge Merkmale

    • Überdurchschnittliche ÖPNV-Anbindung
    • Überdurchschnittliche Nahversorgung

    auf.

  • Mietspiegel führen naturgemäß nur einen Teil der möglichen Bewertungskriterien auf.

    Deshalb bekommt man als Ergebnis bei den meisten Mietspiegeln als Ergebnis eine Spanne von möglichen Mietniveaus für ein einzuornendes Objekt, z.B. 10,23 - 12,47 €/qm.

    Innerhalb dieser Spanne kann man das Objekt anhand von anderen Merkmalen weiter einordnen, um zu einer konkreten Zahl für die Vergleichsmiete zu kommen. Die von Dir genannten Merkmale sind dafür meines Erachtens geeignet.

    Ob dies tatsächlich so ist (und der Vermieter sie korrekt eingeordnet hat) kann im Zweifelsfall nur ein Richter bzw. von diesem beauftragter Gutachter im Einzelfall entscheiden. Allgemeine Regeln dafür gibt es nicht.

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