Bezugnehmend auf den Forumsbeitrag "Mieterhöhung nach Mietspiegel" vom 12.07.2024 interessiert mich, ob Vermieter mit ihren selbsterfundenen Merkmalen
+ Gute ÖPNV Anbindung
+ Gute Nahversorgung
bereits vor Gericht Erfolg hatten bzw. wie die Richter den Sachverhalt bewertet haben.
In dem Mieterhöhungsschreiben, das ich erhalten habe, tauchen analoge Merkmale
- Überdurchschnittliche ÖPNV-Anbindung
- Überdurchschnittliche Nahversorgung
auf.