Beiträge von WernerMT

    Bezugnehmend auf den Forumsbeitrag "Mieterhöhung nach Mietspiegel" vom 12.07.2024 interessiert mich, ob Vermieter mit ihren selbsterfundenen Merkmalen

    + Gute ÖPNV Anbindung

    + Gute Nahversorgung

    bereits vor Gericht Erfolg hatten bzw. wie die Richter den Sachverhalt bewertet haben.

    In dem Mieterhöhungsschreiben, das ich erhalten habe, tauchen analoge Merkmale

    • Überdurchschnittliche ÖPNV-Anbindung
    • Überdurchschnittliche Nahversorgung

    auf.

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