Haustierhaltung trotz Verbot?

  • Hallo,


    in unserem Mietvertrag ist geregelt, dass jegliche Haustierhaltung mit dem Vermieter abgesprochen werden muss. Mein Partner und ich wollten uns einen kleinen Hund adoptieren und dies wurde durch den Vermieter abgelehnt. Er wünscht garkeine Tierhaltung.
    Unser Nachbar hat sich jedoch ohne Zustimmung Katzen zugelegt und darüber haben wir den Vermieter informierter. Jetzt sind schon fast 2 Monate seit der Information vergangen wo der Vermieter nichts gegen die Katzenhaltung getan hat (obwohl er meinte, dass diese nicht in Ordnung sei).

    Gibt es nun Regelungen bezüglich Gleichbehandlung, dass wir nun auch ein Tier halten können?

    Vielen Dank schon mal vorab!

  • Gibt es nun Regelungen bezüglich Gleichbehandlung, dass wir nun auch ein Tier halten können?

    Nein, solche Regelungen gibt es nicht und ihr wollt ja auch keine Katze. Von reinen Wohnungskatzen geht praktisch keinerlei Außenwirkung aus, da wird auch die Begründung der Verbots recht schwierig. Möglicherweise hat sich der Vermieter hier auch rechtlich beraten lassen und der Anwalt hat keine oder nur geringe Chancen eingeräumt, ein solches Verbot durchzusetzen. Ich habe, trotz selbstgenutztem 2-Familienhaus, die Katze unserer Mieterin nie gesehen und nie etwas von der Katze mitbekommen. Bei einem Hund, egal wie groß, sieht das schon anders aus. Hunde bellen schon mal, manche mehr, manche weniger, laufen i.d.R. durchs Treppenhaus und können Dreck mit reinbringen usw. Katzen machen i.d.R. auch keinen Lärm, wenn sie länger allein gelassen werden, das kann bei Hunden schon ganz anders aussehen.

    Der Vermieter muss die Ablehnung der Hundehaltung allerdings sachlich begründen, ein "ich will einfach nicht" reicht nicht.

    Wenn im Mietvertrag tatsächlich steht, dass jegliche Haustierhaltung (d.h. auch keine Ausnahme bei Kleintieren) mit dem Vermieter abgesprochen werden muss, ist diese Klausel unwirksam. Sich daraufhin dann einen Hund zu holen, dürfte aber einiges an Ärger mit sich bringen und ist nur bedingt zu empfehlen.

  • Die Begrünung gegen die Tierhaltung war, dass es ein Neubau ist und er nicht will das durch Krallen etc. von Tieren Boden oder Wände beschädigt werden, sowohl von Katzen als auch von Hunden.

  • Sage wir es so, die mögliche Vertragsverletzung einer anderen Mietpartei berechtigt grundsätzlich nicht dazu die gleiche oder ein andere Vertragsverletzung zu begehen...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!