Beiträge von dgmx96

    Nehmen wir mal an, in einem vermieteten Haus mit mehreren Parteien, gibt es im Keller für jede Partei einen Stellplatz für die Waschmaschine. Diese Stellplätze verfügen jeweils über einen Wasserhahn, unter dem Wasserhahn befindet sich dann eine Wasseruhr damit man den Wasserverbrauch den einzelnen Einheiten zuordnen kann. Oberhalb der Wasseruhr ist der Wasserhahn verplombt, so dass niemand auf die Idee kommen kann, die Wasseruhr zu entfernen und die Waschmaschine direkt an den Wasserhahn anzuschließen und Wasser zu klauen.

    Nun wäre der Wasserhahn oberhalb der Wasseruhr undicht, sprich wenn man den Wasserhahn aufdreht käme in den Verbindungsstücken oberhalb der Wasseruhr Wasser heraus.

    Wäre das aufgrund der Verplombung ein Fall für den Vermieter oder würde hier die kleinst Reparaturklausel greifen und der Mieter müsste die Reparatur zahlen?

    Danke für eure Einschätzung :)

    Ich habe nun meine Teilzustimmung entsprechend der richtigen Berechnung erklärt. Dem Eigentümer ist das aber zu wenig und er versucht nun auf dem "lassen Sie uns mal sprechen" weg mehr Miete zu bekommen. :)

    Er hat beim Mietspiegel immer den Mittelwert genommen also Beispiel bei der Baualtersklasse des Hauses liegt die Miete zwischen 5,90 und 7,70 Euro je Quadratmeter, der Mittelwert liegt bei 6,50 Euro. Diesen Mittelwert hat er überall genommen und argumentiert nun, dass er ja auch überall den Höchstwert hätte nehmen können. Hätte er das wirklich?

    Ist mehr eine Frage der Neugierde. Ich denke, wir werden uns schon einigen.

    So, es geht weiter.

    Der Vermieter hat sich nun "Professionelle" Hilfe geholt und eine neue Mieterhöhung zum 01.06. aufgesetzt. Dieses Mal scheint fast alles richtig zu sein.

    Lediglich der Satz "....für das Vorhandensein von elektrischen Rollläden an den Fenstern ein weiterer Zuschlag von 0,xx €/m²".

    Nur ich habe hier gar keine elektrischen Rollläden.

    Sollte ich nun einfach entsprechend darauf Hinweisen oder wie gehe ich in diesem Fall am besten vor? Die richtige Miete könnte ich ja leicht selber ausrechnen.

    ich würde mir da wenig Sorgen machen, meiner Meinung nach sind die Ansprüche so wie Du es schilderst alle verjährt. Beweisen wird er im Zweifelsfall müssen dass dir die Abrechnung rechtzeitig zugegangen sind und das wird er ja schlicht nicht können. Von daher würde ich dem ganzen gelassen entgegensehen. Nur wird natürlich eure Mietverhältnis darunter sehr leiden und wenn er über dir wohnt stelle ich mir das als eine sehr unangenehme Situation vor.

    Im Endeffekt hast du doch jetzt genau zwei Möglichkeiten, du lässt ihn einfach mal machen und zahlst nichts und schaust was er aus der Situation macht. Viel passieren kann den nicht aber euer Verhältnis wird sehr leiden. Die andere Möglichkeit ist du suchst noch mal das Gespräch mit ihm und versuchst eine vernünftige Lösung zu finden. Manchmal informieren die Leute sich ja in der Zwischenzeit auch anderweitig und merken dass sie auf dem Holzweg sind.

    naja die Frage ist ja ist die Begründung so falsch dass ein Gericht eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung abweisen würde oder würde er vor Gericht Chance zur Nachbesserung bekommen und ich müsste dann mit entsprechenden Gerichtskosten rechnen?

    Also er bezieht sich eindeutig auf einen Mietspiegel den es nicht gibt und eine Eingruppierung hat schon mal überhaupt nicht stattgefunden.

    Guten Abend,

    mal angenommen Person A erhält von der Hausverwaltung ein Schreiben zur Mieterhöhung zum 01.01.2023.

    Es scheint so weit in Ordnung zu sein, das, dass Schreiben von der Hausverwaltung kommt und nicht vom Vermieter selbst, oder?

    Person A hat den Brief als normale Briefsendung erhalten, was passiert eigentlich, wenn Person A einfach sagt, diesen nicht erhalten zu haben?

    Weiterhin wird die Mieterhöhung mit folgender Formulierung begründet:

    Zitat

    ..... Die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichsweisen Wohnraum beträgt mehr als 8,50 € pro qm. Dieses ist dem Mietspiel der Stadt Musterstadt und (Hier steht dann lediglich der Name einer bekannten Immobilienseite) zu entnehmen. Somit möchten wir den Preis mit 8,00 € pro qm festlegen.

    Problem, die Stadt Musterstadt weißt auf Ihrer Homepage selbst darauf hin, dass für die Musterstadt kein Mietspiegel vorliegt. Dort steht lediglich, dass man für die Berechnung den Mietspiegel der Nachbarstadt B unter Abzug von 10% nutzen könne.

    Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, da hier mit einem Mietspiegel der Musterstadt argumentiert wird, den es gar nicht gibt bzw. irgendeinem für mich nicht nachvollziehbaren Mietspiegel auf oben erwähnter Immobilien Seite im Internet. Auf den scheinbar vorhandenen Mietspiegel der Nachbarstadt B wird keinerlei Bezug genommen.

    Dann gibt es in dem Schreiben auch noch einen Rechenfehler. Die Wohnung wird mit 55 qm angegeben, man möchte ja 8,00 Euro pro qm haben, kommt dann aber auf einen neuen Mietpreis von 450 Euro. Das passt ja nicht zusammen.

    Irgendwie habe ich das Gefühl, die absendende Hausverwaltung hat keine Ahnung, was Sie da tut.

    Was sollte Person A am besten tun?

    Guten Abend,

    ich bin neu hier und freue mich auf den Austausch :).

    Zunächst aber kurz zum Sachverhalt. Im Sommer 2021 hatte ich plötzlich einen nassen Keller. Nach etwas Recherche stellte sich heraus dass der Kellerboden immer dann sehr nass war, wenn es stark geregnet hatte. Die Ursache hierfür war eine verstopfte Dachrinne bei der das Wasser überlief und dann über den Lichtschacht in meinen Kellerraum.

    Ich habe natürlich dann mehrfach mit der Hausverwaltung gesprochen und auf das Problem aufmerksam gemacht. Der Wasserschaden wurde dann mit Bautrocknern auf Kosten des Eigentümers beseitigt. Erst nach meinem mehrmaligen einreden dass man aber doch die Ursache des Problems beheben sollte kam dann eine Fachfirma und hat die völlig verstopfte Dachrinne gereinigt. Die Dachrinne war im übrigen durch Silvesterraketen welche in das Fallrohr gefallen waren verstopft.

    Nun kam die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 in welchem die Reinigung der Dachrinne auf die Mieter umgelegt wird. Und zwar unter dem Punkt Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung.

    Ich habe die Hausverwaltung daraufhin per E-Mail aufgefordert diese Position aus der Nebenkostenabrechnung zu entfernen da es sich um eine anlassbezogene Reinigung gehandelt hat und diese somit nicht umlagefähig ist.

    Ein paar Tage später rief der Hausverwalter dann bei mir an und erklärte mir dass ich damit ja grundsätzlich recht hätte aber das in diesem Fall nicht zutreffen würde da es sich um eine regelmäßige Reinigung gehandelt hätte die lediglich mit der Verstopfung kollidiert sei. Hierzu muss man wissen, das vor knapp fünf Jahren der Eigentümer des Gebäudes gewechselt hat. Angeblich würde man es bei allen Gebäuden so machen dass die Reinigung der Regenrinne alle fünf Jahre durchgeführt würde und das wäre in 2021 dann eh der Fall gewesen. In den mittlerweile fast neun Jahren die ich hier wohne wurde die Dachrinne allerdings noch nie gereinigt. Ich habe ihm am Telefon höflich aber bestimmt gesagt dass ich damit nicht einverstanden wäre und dass er mir seine Meinung zu dem Thema doch gerne schriftlich geben können. Ich weiß, dass er dies nicht tun muss und er hat es bislang auch nicht getan. Eine weitere Reaktion blieb bislang aus.

    Mittlerweile habe ich durch einige Recherche im Internet auch das entsprechende Urteile des BGH gefunden.

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    Somit ist es zum ersten nicht richtig, dass die Reinigung der Dachrinne umgelegt wurde da es sich um eine anlassbezogene Reinigung handelt zum anderen wurde die Reinigung der Dachrinne auch unter der falschen Position erfasst und hätte unter den sonstigen Betriebskosten erfasst werden müssen. In meinem Mietvertrag sind die sonstigen Betriebskosten nicht näher erläutert. Dort steht nur "sonstige Betriebskosten". Somit ist eine Abrechnung der Dachrinnenreinigung doch aus mehreren Gründen ausgeschlossen, zumindest wenn ich das richtig verstehe. Selbst wenn es sich tatsächlich um eine regelmäßige Reinigung gehandelt hätte.

    Seht ihr das auch so?

    Ich stelle mir nun die Frage wie gehe ich am besten weiter vor wenn eine weitere Reaktion der Hausverwaltung ausbleibt?

    Meine Überlegung wäre noch ein wenig zu warten und dann ein Fax mit entsprechendem Sendebericht zu schicken wo ich das entsprechende Urteil auch noch mal Anhänger und auch darauf zu verweisen, dass es sich sowieso wenn nur um sonstige Betriebskosten handeln würde die aber gar nicht vereinbart sind. Dann würde ich auch eine entsprechende Frist zur Änderung der Nebenkostenabrechnung und zur Erstattung des Betrages setzen. Bevor sich jetzt jemand wundert, ich hatte sowieso ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung was bereits ausgezahlt wurde.

    Danke für eure Hilfe bzw. Meinung.

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