Berliner Mietvertrag nach Trennung - Vermieter weigert sich mich im Mietvertrag zu behalten

  • Hallo zusammen,

    ich stecke gerade in einer schwierigen Situation mit meinem Mietvertrag in Berlin. Meine Partnerin und ich haben uns kürzlich getrennt und sie ist aus der Wohnung ausgezogen. Das Problem ist, dass unser Mietvertrag für uns beide unterschrieben ist, und die Agentur weigert sich, mich weiterhin alleine hier wohnen zu lassen, obwohl ich angeboten habe, den Mietvertrag zu übernehmen. Sie sagten mir, dass der Vertrag nur für zwei Mieter gilt und dass entweder wir beide bleiben oder der Vertrag beendet werden muss.

    Ich habe ihnen bereits meine finanzielle Situation geschildert, aber sie waren unkooperativ. Jetzt frage ich mich, welche Möglichkeiten ich habe. Ich bin besonders besorgt, weil der Vertrag drei Jahre läuft und nicht verlängerbar ist, was die Sache noch komplizierter macht. Außerdem möchte ich die Wohnung auf keinen Fall verlieren, zumal ich die Miete allein aufbringen kann.

    Eine Frage, die sich mir stellt, ist, ob ich Probleme bekommen würde, wenn meine Partnerin sich aus der Wohnung abmeldet (sie ist jetzt woanders gemeldet), aber im Vertrag bleibt. Die Agentur verlässt sich darauf, dass wir beide die Bürgschaft übernehmen, und ich bin nicht sicher, ob ihre Abmeldung zu weiteren Komplikationen führen würde.

    War jemand in einer ähnlichen Situation oder hat einen Rat, wie ich vorgehen sollte? Ich würde mich über jeden Hinweis sehr freuen!

    Vielen Dank im Voraus!

  • Du hast keinen Anspruch darauf, dass der Mietvertrag verändert wird, d.h. entweder kündigt ihr (was bei befristeten Verträgen i.d.R. nicht geht, aber hier der Vermieter anscheinend akzeptieren würde) oder ihr bleibt beide im Vertrag. Daraus ergeben sich auch keine Probleme, man kann durchaus Wohnungen mieten und dort nicht wohnen. Alles weitere ist eine interne Sache zwischen euch beiden.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich schätze, meine Annahme war, dass wir in ein Problem geraten könnten, wenn sie eine Wohnung findet und sich deshalb am neuen Ort anmelden muss?

    Es würde nicht zu viele Probleme verursachen, wenn sie am alten Ort gemeldet bliebe, aber wenn sie eine neue Wohnung mietet, könnte dies zu Problemen bei der Anmeldung führen?

    Herzliche Grüße,
    Hippolyte

  • Es würde nicht zu viele Probleme verursachen, wenn sie am alten Ort gemeldet bliebe, aber wenn sie eine neue Wohnung mietet, könnte dies zu Problemen bei der Anmeldung führen?

    Sie muss sich dort anmelden, wo sie tatsächlich wohnt, sonst gibt es Probleme. Das hat mit dem alten Mietvertrag nichts zu tun. Man muss eine Wohnung nicht bewohnen und dort gemeldet sein, nur weil man im Mietvertrag steht. Wie häufig mieten Eltern eine Wohnung für ihre Kinder ohne dort je zu wohnen. Es wird keine Probleme geben, wenn die Freundin noch im Mietvertrag steht, aber dort nicht mehr wohnt oder dort gemeldet ist (Ausnahme - Jobcenter, Wohngeldstelle o.ä. sind involviert).

  • Hallo und nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. Was ich mich frage ist, ob der Vermieter davon erfährt oder eine Benachrichtigung erhält, wenn sie es tut und ob es vielleicht ein Problem darstellen könnte. Ich vermute, dass er Sie nicht liest.

    Aber was ich mich gefragt habe, ob sie auch einen anderen Vertrag unterschreiben könnte, während sie noch in diesem ist?

    Vielen Dank für Ihre Zeit und Geduld.

  • Sie kann auch 10 Mietverträge unterschreiben, wenn sie will und ihren Verpflichtungen nachkommen kann.

    Vermieter davon erfährt oder eine Benachrichtigung erhält, wenn sie es tut

    Niemand muss eine Wohnung bewohnen, nur weil in einem Mietvertrag steht. Sie muss lediglich wahrheitsgemäß beim Einwohnermeldeamt ihren Wohnsitz anmelden. Auch wenn der Vermieter beim Einwohnerzahl nachfragt, spielt das keine Rolle, denn sie wohnt dann eben woanders, fertig.

    All diese Punkte sind keine Gründe, dass der Vermieter sie aus dem Vertrag lassen müsste. Deine Ex Partnerin steht halt im Zweifelsfall immer noch für dich gerade und hat evtl. auch mehr Schwierigkeiten, eine Wohnung oder Kredit o.ä. zu bekommen aufgrund der Zahlungsverpflichtung. Aber da der Vertrag befristet ist, geht es ja nur um einen begrenzten Zeitraum.

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